13. 10. 2011 Zwei Kleine Anfragen zum Komplex "Verkauf von 100 Häusern über die Gewoba an Semmelhaack"

Liebe Leser,

wenn man die Verkäufe von städtischem oder staatlichem Immobilien an sogenannte Investoren Revue passieren lässt, dann kan man schon das Staunen kreigen. Es ist doch eigenartig, dass hinterher immer von den Investoren mehr Geld erzielt wurde, als sie investiert haben.
Und wenn dann noch, wie im Fall der Gewoba, der Geschäftsführer sich von der Haftung freistellen lässt (mindestens im Aujßenverhältnis ist das gar nicht möglich), dann kommt gewollt oder ungewollt der Verdacht auf, das hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Zugegeben, die Erläuterungen des Oberbürgermeisters in seinem Bericht anlässlich der SVV-Sitzung am 29. 9. 2011 klangen plausibel, und man darf wirklich nicht vergessen, dass vor zehn Jahren die stürmische Entwicklung Potsdams kaum vorhersehbar war. DAs macht eben einen guten Kaufmann/Geschäftsmann aus: Semmelhaack hat es geahnt und ist in das Risiko gegangen. Und das hat sich gelohnt.
Wären da eben nicht die Abschläge von zwehn bzw. 20 Prozent gewesen! Und die Bednken des Rechnungsprüfungsamtes! Und die Freistellung des Geschäftsführers der Gewoba von der Haftung! War es doch ein abgekartetes Spiel oder hat die Sache nur ein G´schmäckle?
Der Oberbürgermeister ist kraft Amtes Geseelschaftervertreter in  den städtischen Gesellschaften, also auch in der Gewoba (heute heißt sie ProPotsam). Da hält man gelegenentlich Gesellschafterversammlungen ab, an denen sicherlich auch der Geschäftsführer und der Aufsichtsratsvorsitzende (der heutige OB Jann Jakobs) teilgenommen haben.

Deshalb haben wir nach Unmutsäuerßungen und Fragen aus der Öffentlichkeit die nachfolgenden beiden Kleinen Anfragen gestellt. Sie beinhalten die Fragen nach der Haftungsfreistellung, nach dem Rechnungsprüfungsamt und zum Abschlag


Anfrage Nr. 1

Potsdam, den 14. 10. 2011

Kleine Anfrage der Fraktion Potsdamer Demokraten

Privatisierung von Wohnungen und Verkauf durch die Gewoba an Semmelhaack I

Die nachfolgende Kleine Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung und soll die Basis für die Antwort auf eine Anfrage aus der Bevölkerung sein. Ob ggfls. ein Antrag in die SVV eingebracht wird, hängt von der Beantwortung der Fragen ab.

Lt. Presseberichterstattung hat die LHP im Jahre 2000 ca. 100 städt. Immobilien an die Gewoba verkauft, die diese in zwei Tranchen an Semmelhaack weiterverkauft hat. Bei dem einen Paket hat es einen Nachlass von 10 Prozent gegeben, beim anderen einen solchen von 20 Prozent.

 

Hierfür hat sich lt. Presse der Geschäftsführer Müller-Zinsius vom Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter von der Haftung freistellen lassen. Außerdem hat das RPA zahlreiche Verstöße der LHP gerügt.

 

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 1. Welche Begründung hat der Geschäftsführer der Gewoba gegenüber dem Gesellschaftervertreter für sein Ansinnen, von der Haftung freigestellt zu werden, abgegeben?

 2. Hat es für die Genehmigung der Freistellung eine Gesellschafterversammlung gegeben, oder hat die Entscheidung der OB allein getroffen?

 3. Welche Gründe wurden im Protokoll für die Gewährung der Freistellung niedergelegt?

4. Welchen Umfang hatte die Freistellung auch im Hinblick auf das Innen- und Außenverhältnis?

5. Warum wurden die Freistellung und die Bedenken des RPA nicht den Stadtverordneten bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage mitgeteilt?


2. Kleine Anfrage:
Potsdam, den 14. 10. 2011

Anfrage der Fraktion Potsdamer Demokraten

Privatisierung von Wohnungen und Verkauf durch die Gewoba an Semmelhaack II

Die nachfolgende Kleine Anfrage dient der Kontrolle der Verwaltung und soll die Basis für die Antwort auf eine Anfrage aus der Bevölkerung sein. Ob ggfls. ein Antrag in die SVV eingebracht wird, hängt von der Beantwortung der Fragen ab.

Lt. Presseberichterstattung hat die LHP im Jahre 2000 ca. 100 städt. Immobilien mit ca. 1.100 Wohnungen an die Gewoba verkauft, die diese in zwei Tranchen an Semmelhaack weiterverkauft hat. Bei dem einen Paket hat es lt. Presse einen Nachlass von 10 Prozent gegeben, beim anderen einen solchen von 20 Prozent.

Hierfür hat sich lt. Presse der Geschäftsführer Müller-Zinsius vom Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter von der Haftung freistellen lassen. Außerdem hat das RPA zahlreiche Verstöße der LHP gerügt.

Wir fragen den Oberbürgermeister:

 1. Warum hat der Geschäftsführer der Gewoba gegenüber dem Käufer der Immobilien (Semmelhaack) die Nachlässe von 10 bzw. 20 Prozent gewährt?

2. War der Gesellschaftervertreter über diesen Preisnachlass informiert?
3. Hat es dazu eine Gesellschafterversammlung gegeben und was wurde darüber im Protokoll niedergelegt?
4. Was dieser Preisnachlass den Stadtverordneten bei der Beschlussfassung bekannt?
5. Hatte das RPA seinerzeit Bedenken wegen des Preisnachlasses oder gab es andere Gründe?