1. 9. 2011 Kleine Anfrage der Fraktion Potsdamer Demokraten zu Insidergeschäften von Aufsichtsratsmitgliedern
Potsdam, den 1. 9. 2011
Kleine Anfrage der Fraktion Potsdamer Demokraten Die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften haben vor allem die Aufgabe, den Vorstand der jeweiligen Gesellschaft zu kontrollieren. An der ernsthaften Wahrnahme dieser Aufgabe treten jedoch dann Zweifel auf, wenn Aufsichtsratsmitglieder Insidergeschäfte (Dienst- oder Werkverträge) mit der Gesellschaft oder ihrer jeweiligen Tochter- und Enkelgesellschaft tätigen oder gar Beraterverträge oder Provisionen für Dienstleistungen erhalten. Wir fragen den Oberbürgermeister: 2. Sind diese Insidergeschäfte (Dienst- oder Werkverträge) der vergangenen drei Jahre beim jeweiligen Aufsichtsrat offen gelegt und dort gemäß § 114 AktG genehmigt worden? 3. Haben in den vergangenen drei Jahren Aufsichtsratsmitglieder Provisionszahlungen und andere finanzielle Zuwendungen über die Aufsichtsratvergütungen hinaus erhalten? 4. Um welche Dienst- oder Werkverträge mit welchen Aufsichtsratsmitgliedern oder deren Firmen handelte es sich in den vergangenen drei Jahren ? Der Oberbürgermeister hat die Beantwortung der Kleinen Anfrage mit der Begründung abgelehnt, es handele sich nicht um Angelegenheiten, die einem Auskunftsanspruch gemäß § 29 Abs. 1 BbgKVerf unterlägen. Per eMail Potsdam, den 27. 9. 2011 14469 Potsdam Kleine Anfrage 11/SVV/0658 betreffend Insidergeschäfte von Aufsichtsratsmitgliedern Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, mit der im Betreff aufgeführten Kleinen Anfrage wollten wir in Erfahrung bringen, ob und ggfls. wie viele von der SVV gewählte Aufsichtsratsmitglieder Geschäfte mit den jeweiligen stadteigenen Gesellschaften tätigen. Wir bitten Sie daher, diese Entscheidung noch einmal zu überdenken und zeitnah die Kleine Anfrage zu beantworten, denn die Arbeit der Transparenzkommission schreitet voran und wird sich in Kürze auch mit den Aufsichtsratsmitgliedern und ihren persönlichen Kompetenzen befassen. Insofern liegen nach unserer Auffassung die Voraussetzungen des § 29 BbgKVerf (Aufgabenerfüllung der Stadtverordneten) vor. Dem stehen auch schutzwürdige Belange Betroffener nicht entgegen, da keine Namen erfragt werden, sondern nur die Zahl. Mit freundlichen Grüßen (Peter Schultheiß)
1. Wie viele Insidergeschäfte (Dienst- oder Werkverträge) von Aufsichtsratsmitgliedern oder deren Unternehmen mit den städtischen Gesellschaften, in denen sie im Aufsichtsrat tätig waren, oder deren Tochter- und Enkelgesellschaften hat es in den vergangenen drei Jahren gegeben?
Wir haben darauf mit dem beigefügten Schreiben reagiert und beabsichtigen, gegebenenfalls die Kommunalufsicht einzuschalten:
Herr
Oberbürgermeister Jann Jakobs
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
Diese Auskunft war erforderlich, um in der Transparenzkommission bzw. später in der SVV gegebenenfalls einen Antrag einzubringen, ein Verbot von derartigen Binnengeschäften in die Compliance-Regeln aufzunehmen oder sogar den gewählten Aufsichtsratsmitgliedern derartige Geschäfte zu untersagen.
Leider haben Sie die Beantwortung der Kleinen Anfrage unter Hinweis auf § 29 BbgKVerf abgelehnt.