16. 12. 2014 41. Forum für Menschen mit Behinderung III

Beim 41. Forum für Menschen mit Behinderung am 11. 12. 2014 wurde von Menschen mit Behinderung darüber Klage geführt, dass die Assistenzleistungen, d. h. die finanziellen Leistungen, die sie für Assistenten für die Arbeit, für die Schule, im Haushalt oder beim Einkaufen benötigen, in der LHP deutlich niedriger ausfielen als z. B,. in Cottbus und dass man deutlich länger auf die Bewilligung warten müsse.

Ich frage den OB:  

1.       Sind diese Aussagen zutreffend?

2.       Wie ist die Rechtslage, insbesondere liegt die Höhe der Leistungen im Ermessen der jeweils zuständigen Kommune resp. eines anderen Leistungsträgers?

3.       Wie sind die Regelungen in der LHP und gibt es innerdienstliche Weisungen, die den Bearbeitungs- und Entscheidungsweg vorschreiben?

4.       Wie hoch sind die Sätze im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten im Land Brandenburg?

5.       Wie viele Menschen mit Behinderung haben im Jahr 2013 Anträge gestellt, sind diese entschieden worden und in welcher Höhe wurden Leistungen erbracht?