17. 11. 2014 Kommunalreform im Land Brandenburg

Diese Kleine Anfrage dient der Ergänzung der Begründung einer Beschlussvorlage unserer Fraktion.

Dem Koalitionsvertrag zwischen der SPD Brandenburg und der Partei „Die Linke“ ist zu entnehmen, dass die beiden Parteien künftig zehn kommunale Gebietskörperschaften im Land Brandenburg anstreben, obwohl sie einleitend auf Seite 36 des Vertrages betonen:

Die Identifikation der Brandenburgerinnen und Brandenburger mit ihrer Heimat ist stark an das Dorf, die Stadt, den Kreis und die Region gebunden, in denen die Menschen jeweils verankert sind. Als Zentren des sozialen Lebens vor Ort stiften Kommunen Identität und Zusammengehörigkeitsgefühl.

Auf der gleichen Seite findet man aber auch die Formulierung:

Wir halten grundsätzlich maximal zehn Kreisverwaltungen für ausreichend, auf die derzeit vom Land wahrgenommene Aufgaben übertragen werden.

Damit steht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu befürchten, dass die LHP ihre Kreisfreiheit verlieren kann.

Ich frage den Oberbürgermeister: 

  1. Welche Zuständigkeiten müsste die LHP als kreisangehörige Stadt an den Kreis abtreten?
  2. Sind davon stadteigene Gesellschaften betroffen?
  3. Wie würden die finanziellen Konsequenzen beim Verlust der Kreisfreiheit für die LHP aussehen (Anteil der LHP an der Einkommensteuer, Erhebung kommunaler Steuern, Abführung von Geldern per Kreisumlage an den Landkreis usw.)
  4. Kann man zum jetzigen Zeitpunkt bereits Aussagen dazu machen, welche Auswirkungen der Verlust der Kreisfreiheit auf die Organisation der Verwaltung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätte?