11. 5. 2012 Skandal um Haus Dietz

Der heutigen Presse ist zu entnehmen, dass in dem Gerangel um das Haus Dietz die Landesdenkmalbehörde eine erneute Prüfung in Aussicht gestellt hat, ob das Haus wieder unter Denkmalschutz gestellt werden kann.

Nun wird auch klar, warum der Oberbürgermeister im Hauptausschuss am 9. 5. 2012  ausweichend gesagt hat, ihm sei nur bekannt, dass ein Brief der Landesdenkmalbehörde eingegangen ist, er wisse aber nicht, was darin steht.

Die Potsdamer Demokraten halten es für einen Skandal, wie mit den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung umgegangen wird. In der SVV-Sitzung am 4. 4. 2012 hatte es einen fraktionsübergreifenden Beschluss gegeben, mit dem der OB aufgefordert wurde, mit der Landesdenkmalbehörde Verbindung aufzunehmen und sich für den Erhalt des Hauses einzusetzen. Näheres ist unter

http://potsdamer-demokraten.de/cms/zeigeBereich/4/zeigeText/487/4-4-2012-svv--tagesordnung-erledigt.html zu finden.

Außerdem wurden ihm in dieser Sitzung 1300 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern überreicht, die sich ebenso wie die gesamte Architektenschaft für den Erhalt stark machten. Und der Gestaltungsrat sprach von „einer Bausünde ersten Ranges“.

Gleichwohl erteilte die Bauverwaltung am 3. 5. 2012 – also vor der Antwort der Landesdenkmalbehörde - eine Baugenehmigung, die den Abriss des Hauses impliziert.

Da kann man sich nur noch fragen, ob der OB seine Verwaltung noch im Griff hat oder ob die Bauverwaltung sein Bemühen bewusst hintertreiben und gegen den politischen Willen Fakten schaffen wollte.

Die Potsdamer Demokraten fordern deshalb eine lückenlose Aufklärung, aus der auch die Verantwortlichkeiten hervorgehen sollten. Ein Verschieben auf den letzten in der Hierarchie befindlichen Sachbearbeiter kann bei diesem Politikum nicht hingenommen werden. Zu oft ist es in der SVV thematisiert worden, als dass man da noch blauäugig sein könnte.

Und man  sollte sich auch schon einmal Gedanken machen, wer gegebenenfalls regresspflichtig ist, wenn das Haus wieder unter Denkmalschutz gestellt werden und der Empfänger der Baugenehmigung Schadenersatz fordern sollte