24. 6. 2011 Besetzung der Aufsichtsräte der kommunalen Gesellschaften

Die Stadfraktion der LINKEN hat einstimmig Dr. Hans-Jürgen Scharfenberg und Rolf Kutzmutz für die Wiederwahl in den Aufsichtsrat der EWP nominiert.
Wie allseits bekannt, waren beide schon im vorhergehenden Aufsichtsrat tätig, Sie haben ihren Teil dazu beigetragen, dass der bisherige Geschäftsführer Peter Paffhausen nach Gutsherrenart an den zuständigen Gremien vorbei Kredite und Bürgschaften für den SV Babelsberg 03 übernehmen und später mit Sponsoringgeldern verrechnen konnte.
Und sie haben auch mitgetragen, dass die Stadtwerke Potsdam mit 2,44 Mill. Euro das Freiland erst ermöglicht haben. 440.000 Euro kamnen direkt aus Zuschuss von den Stadtwerken; auf 2 Mill Euro Einnahme wurde verzichtet, indem man das Angebot eines Investors, zu diesem Preis das Gelände zu kaufen, ausschlug. Die Bezeichnung "Schattenhaushalt" wurde nicht zu Unrecht von der Presse verwendet.

Geschäftsführung und Aufsichtsrat haben sich um das Wohl des Unternehmens zu kümmern, wie die einschlägigen Gesetze (AktG, GmbHG) vorschreiben. Von dem Wohl eines Profifussballvereins oder eines unnötigen Jugendklubs steht da nichts.

Aufsichtsratsmitglieder haben – wie ihr Name schon sagt – u. a. die Geschäftsführung zu beaufsichtigen. Dabei können die Bürgschaften und Sponsoringzuwendungen nicht unentdeckt bleiben, denn Wirtschaftsprüfer überprüfen alle Geschäftsvorgänge eines Unternehmens und legen ihre Prüfberichte den Aufsichtsratsmitgliedern vor.
Es wäre mehr als verwunderlich, wenn die Bürgschaften und Zuwendungen, die Paffhausen seinerzeit dem SVB 03 zukommen ließ und die nun zu seiner Kündigung geführt haben, unerwähnt geblieben wären.
 
So stellt sich nur noch die Frage, warum die Aufsichtsratsmitglieder das nicht bemerkt haben. Handelten sie vorsätzlich, was bei einigen wegen der gleichzeitigen Funktionen bei Zuwendungsempfängern denkbar ist, oder haben sie die Prüfberichte nicht glesen und damit fahrlässig die Geschäftsvorfälle nicht wahrgenommen? Wie auch immer; sie sind auf jeden Fall ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.

Aufsichtsrat zu sein, ist eben mehr als nur Tantiemen zu bekommen; man muss mindestens die Akten lesen.
 
Folgerichtig haben die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 1. 6. 2011 dem bisherigen Aufsichtsrat das Vertrauen entzogen.
 
Wenn nunmehr einzelne Fraktionen dieselben Personen wieder in den Aufsichtsrat entsenden wollen, ist das eine schallende Ohrfeige für die Stadtverordnetenversammlung und zeugt von einer außerordentlichen politischen Instinktlosigkeit.

Die neuen Mitglieder müssen durch die Stadtverordnetenversammlung in das Gremium entsandt werden. Wir Potsdamer Demokraten können es mit unsrem Gewissen nicht vereinbaren und werden die Wahl von Scharfenberg und Kutzmutz nicht mittragen.

Wir fordern stattdessen, nicht nur bei Paffhausen, sondern auch bei den bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern das Verhalten auf Schadenersatz gemäß § 116, 93 AktG zu prüfen. Denn mit der Berufung in einen Aufsichtsrat übernimmt man nicht nur das Recht auf Vergütung, sondern auch Pflichten gemäß §§ 95 ff AktG- Hier ein Hinweis für Nicht-Juristen: Das Aktiengesetz gilt bzüglich der Recht und Pflichten von Aufsichtsräten auch für GmbH.
 
Im übrigen tragen die Potsdamer Demokraten die Verschiebung der Neuwahl aller Aufsichtsräte bis zum Abschluss der Arbeit der Transparenzkommission mit. In dieser Kommission werden wir uns  neben vielen anderen Fragen darüber unterhalten müssen, ob der Oberbürgermeister auch künftig der Vorsitzende des Aufsichtsrates sein kann und in wieviel Aufsichtsräten er Vorsitzender sein darf. Auch sollte geprüft werden, welche Qualifikation ein Stadtverordneter haben muss, der für ein Aufsichtsratsmandat nominiert wird. Die einschlägigen Regelungen des Bundeslandes MV geben dazu vernünftige Hinweise.

Bleibt zum Schluss zu hoffen, dass die CDU/ANW-Stadtfraktion standhaft bleibt und ihrem Stadtverordneten Peter Lehmann die erneute Nominierung verweigert. Lehmann sei schwer beschädigt, zitiert die Tagespresse den Fraktionsvorsitzenden Michael Schröder, da dessen Sohn als Abteilungsleiter dort beschäftigt sei, Dem kann man nur zustimmen, denn die dabei möglichen Interessenkonflikte stellen die Integrität eines Aufsichtsratsmitglieds in Frage.
Die Fraktion wäre gut beraten, einen anderen Stadtverodneten zu nominieren