16. 6. 2011 Potsdamer Demokraten gegen ein Boarding-House auf dem Areal Schiffbauergasse

In der Sitzung des Kulturauschusses am 16. 6. 2011 hat sich der Vertreter der Potsdamer Demokraten Peter Schultheiß engagiert gegen die Errichtung eines Boarding-Houses auf dem Kulturstandort Schiffbauergasse ausgesprochen.
Ein Boarding-House ist letztlich ein Wohnhaus, in dem Menschen für eine gewisse Zeit in einer möblierten und eingerichteten Wohnung leben können. Es ist also mehr als ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung, aber noch den Vorstellungen des Investors weniger als ein Wohnhaus.
Die Mieter, die dort für drei oder mehr Monate leben, haben die gleichen Rechte und Pflichten wie Mieter in "normalen" Miethäusern auch. Sie haben deshalb auch einen Anspruch auf Nachtruhe nach 22.00 Uhr. Dafür sorgen die Lärmschutzvorschriften.

Und genau das ist das Problem. Ein Kulturstandort mit Open-Air-Veranstaltungen wie der "Stadt für eine Nacht" am 9./10.7.2011, einer Open-Air-Bühne und vielen Theater-, Tanz- und anderen Kulturveranstaltungen, die oft bis weit in die Nacht dauern, nimmt Anwohnern die notwendige und verdiente Nachtruhe.
Die Stadtverordneten haben deshalb bereits im Jahre 2006 einen Beschluss gefasst, wonach eine Wohnbebauung dort nicht zulässig ist. Zwischenzeitlich plant das Hans-Otto-Theater eine Seebühne, und das Theaterschiff soll zum Kulturstandort verlegt werden. Der Beschluss ist deshalb heute aktueller denn je.

Gleichwohl hat die Stadt zur Errichtung des Boarding-Houses eine Baugenehmigung erteilt. Ein Boarding-House sei keine Wohnbebauung, sondern eine gewerbliche Nutzung. Mit dieser Argumentation wird jedes Mehrfamilienhaus zu einem Gewerbebetrieb.

Die Potsdamer Demokraten finden es skandalös, dass sich der Baubeigeordnete über den Beschluss der Baubeigeordnete hinweg gesetzt und eine Baugenehmigung erteilt hat, und fordern die sofortige Rücknahme. Zur Klärung der juristischen Fragen stellen  sie das vorliegende Gutachten, das der Baubeigerodnete persönlich unterzeichnet hat, in Frage und fordern die Stadt auf, einen unabhängigen Sachverständigen, z. B. den bekannten Berliner Rechtsprofessor Dr. Battis, damit zu beauftragen.