24. 5. 2012 Anmerkungen zur Finanzsituation der LHP und zum geplanten Eckwertebeschluss
Im Haushalt 2009 wurde lt. Jahresabschluss ein Plus von 1,5 Mio. Euro erwirtschaftet.
In den Jahren 2010 bis 2012 sind die Erträge (=Einnahmen) der LHP von 437,5 Mio. Euro im Jahre 2010 über 476,8 Mio. Euro im Jahre 2011 auf nunmehr 513,2 Mio. Euro im Jahre 2012 gestiegen. Das entspricht in nur drei Jahren einem Anstieg um 75,7 Mio. Euro.
Zugleich stieg die Unterdeckung in diesen Jahren von
2010 = 12,4 Mio. Euro
2011 = 21,5 Mio. Euro
2012 = 2,7 Mio. Euro
auf die Summe von 36,6 Mio. Euro und soll im Jahr 2013 erneut um 11,3 Mio. Euro steigen
Das bedeutet, dass neben den Einnahmeerhöhungen um 75,7 Mio. Euro zusätzliche 36,6 Mio. Euro Schulden gemacht werden, so dass die LHP im Vergleich zum 1. 1. 2010 die Ausgaben um 112,3 Mio. Euro steigert bzw. steigern will.
Das Problem des Haushalts der Landeshauptstadt Potsdam ist deshalb kein Problem der Einnahmen, sondern eines der ungezügelten Ausgaben. Deshalb gilt es, bei den Ausgaben Sparmöglichkeiten zu eruieren sowie weitere Steigerungen zu vermeiden – dass Erschließen zusätzlicher Einnahmen, z. B. durch die Erhöhung der Grundsteuer B, ist unter diesen Umständen erst dann zu prüfen, wenn kein Ausgleich durch Senkung der Ausgaben möglich ist.
Der Kämmerer schlägt in der Vorlage zum Eckwertebeschluss (neu) eine Entlastung vor durch
· pauschale Einsparungen bzw. Erhöhung der Einnahmen in den GB (siehe Anlage)[1]
· Erhöhung der Grundsteuer B
· Streichung des Begrüßungsgeldes für Studenten
· Erhöhung einer „sozialverträglichen und angemessenen finanziellen Beteiligung“ der Bürger und Kunden der LHP an den städtischen Einrichtungen in den Bereichen Soziales, Sport, Kultur und Bildung.
Bei diesen Vorschlägen handelt es sich mit Ausnahme der Streichung des Begrüßungsgeldes (das keinen Potsdamer Bürger betrifft) und die unverbindlichen, trotzdem inhaltsleeren Einsparungserklärungen der Geschäftsbereiche um die Generierung von Mehreinnahmen. Ein Sparwille ist nicht zu erkennen.
Beispiel Sozialausgaben GB 3
Für die „Grundsicherung im Alter und bei dauernder Erwerbsunfähigkeit“ muss die LHP jährlich ca. 9,2 Mio. Euro aufbringen[2]. Im Jahre 2012 übernimmt der Bund davon 45 Prozent, im Jahre 2013 75 Prozent und ab dem Jahr 2014 100 Prozent. Gleichwohl ist die Unterdeckung im GB 3 von 2011 auf 2012 um ca. 8,6 Mio. Euro gestiegen und wird in der Planung weiter im Jahr 2013 auf 143,4 Mio. Euro steigen. Das ist nur schwer nachvollziehbar und bedarf einer Erläuterung sowie einer Nachprüfung.
Eine Erklärung wäre, dass an anderer Stelle zusätzliche Ausgaben geplant sind. Aber müssen die im Jahr 2013 verwirklicht werden, oder kann man damit nicht mindestens so lange warten, damit der Haushalt endlich ausgeglichen ist?