7. 11. 2023 Unsere Asylbewerber und ausländischen Mitbürger (m/w/d)

Der Krieg im Nahen Osten hat es uns wieder einmal deutlich vor Augen geführt, dass unsere unkontrollierte Aufnahme von Flüchtlingen aus aller Welt Probleme nach Deutschland bringt, auf die wir nicht vorbereitet sind und auf die wir gut und gerne verzichten können.

Denn dieser Krieg findet nicht nur in Israel, im Libanon oder im Gaza-Streifen statt, sondern findet seine Fortsetzung - vorerst nur verbal – auch in anderen Ländern, vornehmlich in Europa und dort in Deutschland. 

Wir Deutschen treten zwar in Massen aus  den christlichen Kirchen aus, sind aber voll des  Mitgefühls und der Nächstenliebe. Jeder, dem es in seinem Land irgendwie schlecht geht und das auch hier glaubhaft machen kann, ist herzlich willkommen. So passiert es sogar, dass in Bürgerkriegsländern – Gott sei´s geklagt – die Anhänger beider Konfliktparteien hier als Verfolgte Asyl bekommen. Wenn alles gut geht, erhalten sie hier auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Und wenn erst einmal einer hier sesshaft geworden ist, dann wird auch bald die gesamte Familie nachkommen.

Völlig unverständlich ist, dass sie dafür ihre ausländische Staatsbürgerschaft nicht abzulegen brauchen, sie könnten ja in ihr Heimatland, das sie so grässlich verfolgt, reisen wollen, weil sie eine Erbschaft machen oder einfach nur Verwandte oder Freunde besuchen wollen. Und viele von ihnen haben deshalb zwei, manche sogar drei Staatsbürgerschaften.

Warum eigentlich? Ist die deutsche Staatsbürgerschaft nichts wert, dass man sie auf dem Markt verscherbeln muss? Ist der Mangel an Arbeitnehmern so groß, dass man trotz der zweieinhalb Millionen arbeitslosen Deutschen die Asylbewerber hier braucht? Obwohl sie oft kaum der hiesigen Sprache und erst recht nicht der deutschen Schrift mächtig sind?

Nein, hier soll nicht einer unmenschlichen Härte gegenüber Schutzsuchenden das Wort geredet werden. Solange sie in ihrem Heimatland verfolgt werden, ist es unsere Christenpflicht, ihnen Schutz zu gewähren.  Aber sie müssen hier nicht eingebürgert werden, sondern können in ihr Heimatland zurückgehen, wenn sich dort die Verhältnisse geändert haben. Und wer von ihnen hier bleiben und die deutsche Staatsbürgershaft erhalten möchte, muss sich der Reihe jener anschließen, die unser Staat im Ausland einwirbt.