10. 3. 2023 Erhöhung bei den Guthaben-Zinsen

Ich bin vor Freude in die Luft gesprungen: Da hat mir doch meine Bank mitgeteilt, dass ich ab sofort auf meine Bankguthaben 0,6 Prozent Zinsen bekomme! Bei einer Inflationsrate von 8,7 Prozent im Februar  2023 in Vergleich zum Februar 2022, in dem auch schon 4,3 Prozent Geldentwertung zum Vorjahresmonat zu verzeichnen waren (Summe = 13.0 Prozent), ein wahrlich glückselig machender  Ausgleich – für die Banken, nicht für die Kunden!! Dass andererseits ihre Darlehenszinsen bis zu 8,49 Prozent betragen, so dass bei Darlehen die Rückzahlungsrate zusammen mit der Tilgungsrate deutlich über 10 Prozent p. a. liegt, hat sie natürlich angelegentlich verschwiegen. Und dass die Konto-Überziehungszinsen bei 8,99 Prozent liegen, sei hier auch nur am Rande erwähnt,

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind trotzdem noch einen Zahn schärfer! Dort kostet ein Kredit bis zu 13,99 Prozent Zinsen (Stand heute). So genau wollen sie sich aber nicht in  die Karten gucken lassen, denn die Zinssätze seien variabel je nach Bonität des potentiellen Kreditkunden.

Und was macht die Politik dagegen? Bei den Banken sind ihnen weitgehend die Hände gebunden, und bestenfalls über die Europäische Zentralbank (EZB) resp. die Deutsche Bundesbank sind Rahmenvorgaben in Form der Leitzinsen möglich. Das sind aber nur die Zinssätze, die die Geldinstitute bei der EZB zahlen müssen, wenn sie sich dort Kapital leihen, um die Darlehenswünsche ihrer Kunden zu erfüllen. Und über deren Höhe entscheidet die Präsidentin der EZB Christine Lagarde, und nicht ein irgendwie politisch verantwortliches Gremium. Sie betragen zur Zeit 3,0 Prozent

Aber in jedem Verwaltungsrat der Sparkassen sitzen Vertreter der Politik, in der Regel von den Gemeinden entsandt, also die Stadtverordneten oder Kreistags-Vertreter. Sie tragen die Wucherzinsen wohlwollend mit. Ebenso wie sie die Vergütung der Vorstände mittragen, deren Höhe nicht zuletzt von den Einnahmen durch die Wucherzinsen abhängig ist.

Hier ist ein Regulativ notwendig! Es wäre möglich, wenn der Verwaltungsrat die Interessen der Kunden besser vertreten und auf die Zinssätze Einfluss nehmen würde. Niemand will die Sparkassen durch  geringere Zinssätze in den Ruin treiben, aber die öffentlich-rechtlichen Geldinstitute sind kein Selbstzweck, sondern für die Geldversorgung der Menschen und Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Und mit geringeren Zinssätzen würden sie einen Konkurrenzdruck auf die Privat-Banken ausüben, der auch dort zum Nachdenken führen würde.