1.11. 2022 Wo ist die gerechte Grenze?

Nein, die meisten Hartz IV-Empfänger sollen, wenn sie ein Jahr nach dem Beginn ihrer Arbeitslosigkeit von ALG I in ALG II „verschoben“ werden, nicht ins Bodenlose fallen und trotzdem noch ein menschwürdiges Leben führen  können. Das gilt auch dann, wenn Hartz IV, benannt  nach einem früheren Vorstand der VW AG, demnächst in „Bürgergeld“ umbenannt wird. Und dass man das mit einer Erhöhung der Sätze verbindet, ist auch erst einmal nicht zu beanstanden.

Problematisch wird es dann, wenn diese Sozialleistungen, die nicht irgendein ominöser Staat oder Geldgeber gibt, sondern die wir alle mit unseren Steuern erbringen, so hoch werden, dass sie keinen Anreiz mehr für die Arbeitssuche bieten und einen immer größeren Teil der Empfänger dazu verführen, es sich auf der Couch bequem zu machen, statt auf Arbeitssuche zu gehen.

Dazu einmal ein Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Kindern (5 und 10 Jahre alt) erhält pro Monat für den Familienvorstand 502 € Bürgergeld, für den zweiten Erwachsene 451 € und für die Kinder zusammen 666 €. In der Summe macht das 1.619 € (bisher gemäß Hartz IV = 1.506 €) aus, denen noch die Miete und die Heizkosten hinzu zu addieren sind. Je nach Höhe der Miete und der Heizkosten entspricht das einem Monats-Nettoeinkommen von mehr als 2.300 Euro. Die wollen erst einmal in unserem Bundesland netto (!) verdient werden!

Und nun schauen Sie einmal auf Ihren eigenen Lohnzettel resp. auf die Gehaltsbescheinigung, wieviel monatliches Netto-Einkommen Sie haben. Selbst wenn Sie 100, 200 oder gar 300 Euro mehr haben – lohnt es sich dann, jeden Tag aufzustehen, ggfls. mit dem Auto zur Arbeit zu fahren und sich mit den Aufgaben, dem Chef und den Kollegen herumzuärgern?

Kein Wunder, dass immer mehr Menschen ohne Arbeitsplatz die „Stütze“ als komfortabel empfinden. Aber wo bleiben die Anreize dafür, arbeiten zu gehen und für sich selbst und seine Familie zu sorgen?

Zugegeben, für Alleinstehende oder gar Alleinerziehende sieht das deutlich schlechter aus! Aber selbst wenn Sie als Beispiel die alleinerziehende Mutter mit Kleinkind nehmen, dann fällt sie mit 820 Euro plus Miete und Heizung nicht durch den Rost! Zumal auch noch für andere Situationen finanzielle Unterstützung gegeben wird.

Der Verfasser dieser Zeilen weiß keine allgemein gültige und gerechte Lösung, aber der Normalfall sollte die Arbeit sein, und die muss sich lohnen!