30. 6. 2022 Selbstbestimmung für die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht

Eigentlich sind Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen oder psychischen Situation weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zuzuordnen sind, bedauernswerte Wesen.
Deshalb stellten heute Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Familienministerin Lisa Paus (Grüne) ihr geplantes „Selbstbestimmungsgesetz“ vor, das das aktuell geltende Transsexuellengesetz ablösen soll.

Danach soll jeder Volljährige einmal jährlich seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern können. Psychologische oder medizinische Gutachten sind dafür nicht  mehr nötig. Es reicht die Willenserklärung.
Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren benötigen lediglich die Zustimmung der Eltern. Sollten diese nicht zustimmen, entscheidet im Zweifel das Familiengericht.
Bei Kindern unter 14 Jahren können die Eltern frei darüber entscheiden, welchen Geschlechtseintrag ihr Kind bekommen soll.

Wie immer steckt bei solchen Dingen der Teufel im Detail. So kann jeder Mensch ohne irgendwelche Nachweise jederzeit beim Standesamt seinen Willen erklären, dem anderen Geschlecht angehören und seinen Vornamen ändern zu wollen. Und das einmal pro Jahr, wie die Minister erklärten! Können sich die bürgerlich-biederen Minister vorstellen, wieviel Missbrauch damit getrieben werden kann? Sie sollten sich ´mal bei den einschlägigen Ämtern und vor allem bei der Polizei sachkundig machen!

Eine besondere Blüte treibt das neue Gesetz aber mit seinem sogenannten Offenbarungsverbot. Danach darf niemand den früheren andersgeschlechtlichen Namen der Person nennen, sonst droht ein Bußgeld. Das gilt natürlich auch für Verwandte, Nachbarn oder Mitschüler und Arbeitskollegen – gnade ihnen Gott, wenn sie aus Versehen die umgewandelte Petra mit ihrem früheren Namen Peter ansprechen!

Wie unausgegoren das geplante Gesetz ist, zeigte sich auch bei der Pressekonferenz, in der es vorgestellt wurde.
Von den vielen teils kritischen Nachfragen der Journalisten waren die Minister sichtlich überfordert und  versuchten auszuweichen. Eine Gefahr etwa für Frauenhäuser durch männliche Triebtäter, die mit weiblichem Geschlechtseintrag Zugang finden, oder für die Sicherheit von Frauen in Umkleidekabinen sahen sie nicht. Und wie viele Personen es überhaupt beträfe, konnten oder wollten sie nicht beantworten. Und wie sie mit Phantasienamen bei der nunmehr freien Namenswahl umgehen wollten, ließen sie auch offen.

Hoffen wir, dass in dem Gesetzgebungsverfahren noch viele Mängel beseitigt werden können. Allerdings darf man da Zweifel haben!