3. 12. 2021 Potsdams SVV erkennt Hindenburg die Ehrenbürgerschaft ab
Da sitzen sie nun, die 55 Stadtverordneten in Potsdam, davon 31 in der Rathauskooperation aus SPD, Linken und Grünen, bestimmen die Geschicke Potsdams und retten die Welt.
Diesmal geht es auf Wunsch der Fraktion „Die Andere“ um die Ehrenbürgerschaft, die die Stadt Potsdam 1933 dem damaligen Reichspräsidenten und Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg (1847 – 1934) sowie dem damaligen Kanzler Adolf Hitler zugleich verliehen hat. Deren Leistung: Sie haben den Tag von Potsdam in Potsdam abgehalten, und dann noch in der Garnisonkirche! Wenn das kein Grund für eine Ehrenbürgerschaft ist!
Hitler ist die ihm zugeteilte Ehrenbürgerschaft zu Recht längst aberkannt worden, hat er doch schon kurz nach dem Tag von Potsdam sein wahres Gesicht gezeigt und in Zusammenhang mit dem sogenannten Röhm-Putsch (1934) nicht nur die Spitzenleute der SA, sondern auch noch bis zu 200 missliebige Personen durch die SS ermorden lassen, darunter seinen Vorgänger als Reichskanzler Kurt von Schleicher. Von seinen weiteren Gräueltaten in Zusammenhang mit den Ermordungen in den KZ soll hier gar nicht erst gesprochen werden; sie sind allseits bekannt.
Nun fehlt nach Meinung der Fraktion Die Andere noch Paul von Hindenburg. Die schon 2013 ausgesprochene Distanzierung, mit der die Stadtverordnetenversammlung Kritik an der vor 88 Jahren ausgesprochenen Ehrung aktenkundig geäußert hatte, genügt ihr nicht mehr. Die Zeit ist reif, die Ehrenbürgerschaft in Gänze abzuerkennen!
Und in der ganzen SVV fand sich niemand, der, der damaligen Geschehnisse kundig, argumentativ gegengehalten hätte. Denn einerseits gab es keinen Grund, Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerschaft zu entziehen, hat er sich doch – zwar als alter kaisertreuer Offizier - nichts persönlich zuschulden kommen lassen. Andererseits gibt es in der Liste der Ehrenbürger Potsdams andere Monarchie-Treue, die beispielsweise die Revolution von 1848 niedergeschlagen hatten (Friedrich von Wrangel, preußischer Generalfeldmarschall). Oder man ehrte zu DDR-Zeiten – der großen Linie folgend - die Vertreter der Sowjetunion Wladimir Konstantinowitsch Aktschurin, sowjetischer Gardeoberst, und Prof. Jewgeni Fjodorowitsch Ludschuweit, Garde-Oberstleutnant der Sowjetarmee, deren Verdienste heute nur schwer nachvollziehbar sind. .
Bringen wir es auf den Punkt: Die Ehrenbürgerschaften sind unter dem Zeitgeist, der bei ihrer Verleihung herrschte, zu beurteilen. Wenn sich nicht später, wie bei Hitler, die absolute Unwürdigkeit des Geehrten herausstellt, sollte man sie bestehen lassen. Dafür gab es schon im Alten Rom den Spruch „De mortuis nihil nisi bene“, den man – leicht abgewandelt – auch im Deutschland kennt: „Lasst doch die Toten ruhen!“
Aber die Stadtverordneten, von denen keiner die Zeiten miterlebt hat, wissen es heute besser!