24. 10. 2021 Die Wahl in Berlin, ein Chaos

Was ist nur in unserer Nachbarstadt, der Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschlan, los? Fehlende Wahlzettel, Stimmabgaben bis weit nach 18 Uhr, geschätzte Wahlergebnisse, 16-Jährige als Wähler des Bundestages – es wird immer mehr öffentlich! Die Pannenmeldungen zur Abgeordnetenwahl in Berlin reißen nicht ab.

Sie wurde als „Superwahl" angekündigt, doch die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus, die parallel zur Bundestagswahl und zwei weiteren Abstimmungen stattfand, war wohl eher eine „Pannenwahl“: In etwa zehn Prozent der über 2257 Wahllokale soll es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein. Das beschäftigt nun den Berliner Verfassungsgerichtshof.

Der wird sich auch mit den Wahlunterbrechungen befassen müssen. So geschehen etwa in Friedrichshain-Kreuzberg: Mehrere Wahllokale wurden dort für 100 Minuten geschlossen. Und mit den Warteschlangen, so dass angeblich ältere Leute unverrichteter Dinge wieder nach Hause gegangen sind.

An anderer Stelle gaben etliche Wähler ihre Stimme erst weit nach 18 Uhr ab, in Ausnahmefällen sogar bis 21 Uhr, nachdem die Hochrechnungen schon veröffentlicht worden waren und einige sie auf ihren Handys sehen konnten. So waren sie in ihrer Wahlentscheidung nicht mehr frei von äußeren  Einflüssen.   

Doch damit nicht genug: In 100 Wahllokalen waren zu wenig Stimmzettel vorrätig oder es lagen die falschen aus, weil sie mit den Stimmzetteln anderer Wahllokale vertauscht wurden. Das Chaos hatte sich schon bei der Briefwahl angedeutet: Wahlberechtigte hatten mit den Unterlagen keine Wahlzettel für den Volksentscheid über die Enteignung der Wohnungsunternehmen erhalten.

In einigen Fällen übermittelten die Wahlhelfer nicht die gezählten Stimmen, sondern schätzten die Ergebnisse einfach. Unglaublich! So mussten die Zweitstimmen-Ergebnisse in einem Spandauer Wahllokal nach einer Neuauszählung massiv korrigiert werden.

Und die mittlerweile zurückgetretene Landeswahlleiterin Petra Michaelis hat sogar gegen ihre eigene Arbeit Klage erhoben – ein Stück aus dem Tollhaus.  

Ob denn nun die Wahl als Ganzes wiederholt werden muss oder nur in einzelnen Wahlbezirken oder überhaupt nicht, wird das Landesverfassungsgericht entscheiden, und dort ist man, wie vor allen Gerichten, „in Gottes Hand“, wie der Volksmund sagt.

Wer hat die Landeswahlleiterin beaufsichtigt und kontrolliert? Natürlich der Innensenator! Aber der steht außerhalb jeder Kritik, gehört er doch einer Partei der regierenden Koalition in Berlin an. Und eigene Nester beschmutzt man nicht!