29. 9. 2021 Die Öffentlichkeitsfahndung unserer Potsdamer Polizei

Am 24. 6. 2020 kam es in den Abendstunden in einer Straßenbahn am Johannes-Kepler-Platz zu einem bösen Vorfall, als ein Fahrgast einer zusteigenden Frau unvermittelt in den Bauch schlug.

Jetzt, ca. 15 Monate später, veröffentlicht die Polizei ein Foto der Überwachungskamera der Bahn in der üblichen schlechten Qualität, mit dem sie den Täter sucht. Da darf man die Frage stellen, wer sich heute noch an den Vorfall erinnern kann. Natürlich bleibt ein solches Geschehen eher in der Erinnerung als eine Fahrt mit der Tram „ohne besondere Vorkommnisse“, aber die näheren Einzelheiten, wo der Täter zugestiegen ist, was der Grund des Faustschlages war und in welche Richtung er sich entfernt hat, dürften verblasst sein. 

Geht das nicht alles ein bisschen schneller? Ja, der Faustschlag in den Bauch ist juristisch „nur“ eine einfache Körperverletzung und damit ein Antrags- und Privatklagedelikt. Aber es ist ein Mensch angegriffen und verletzt worden!

Vielleicht liegt die Schuld an der Verzögerung bei der Staatsanwaltschaft, die für Öffentlichkeitsfahndungen ihr Placet geben muss. Aber wer auch immer die Verantwortung daran trägt – 15 Monate sind nicht entschuldbar!

Hoffen wir, dass die Fahndung trotzdem noch zu einem Erfolg führt!