25. 7. 2021 Verfassungsfeinde im Staatsdienst?
Das Land Brandenburg, und mit ihm der Bund und andere Bundesländer, wollen angehende Beamte auf Verfassungstreue beim Verfassungsschutz überprüfen. Und nicht nur angehende Beamte, sondern lt. Presse auch solche, die in bestimmte Ämter befördert werden sollen.
Natürlich will niemand Verfassungsfeinde im Staatsdienst haben. Es wäre ein Unding, wenn wir Feinde unseres Staates und seiner Verfassung auch noch alimentierten! So weit, so klar: Umstürzler, Revolutionäre und andere Hasser unseres Staates gehören nicht in den Staatsdienst.
Aber die Überprüfung hat es in sich, denn bekanntermaßen steckt der Teufel im Detail! Wie ist das mit Personen, die einfach nur eine andere Meinung haben? Sind Mitglieder der LINKEN als Nachfolger der SED, die sogar als Ministerpräsident oder Minister Landesregierungen tragbar Und wenn sie zugleich Mitglieder der „Kommunistischen Plattform“ sind? Oder Mitglieder der AfD, die zugleich Mitglieder des „Flügels“ sind, der zwar beobachtet wird, dessen Verfassungsfeindlichkeit aber noch kein Gericht bestätigt hat?
Und wie sieht es aus, wenn jemand sich öffentlich gegen die Flüchtlingspolitik der Regierung wendet oder die Verstaatlichung privater Wohnungsgesellschaften fordert usw.? Verstößt er damit gegen die Prinzipien unserer grundgesetzlich geschützten Sozialen Marktwirtschaft? Und ist jener, der weinselig den alten Kaiser Wilhelm wiederhaben will, als Monarchist im öffentlichen Dienst noch tragbar?
Fragen über Fragen, und es ist nicht auszuschließen, dass bei unseren politisch geführten Verfassungsschutzbehörden alle zum Verdachtsfall werden, die eine vom Mainstream abweichende Meinung öffentlich artikulieren oder gar gegen die Regierung demonstrieren. Insofern ist es wichtig, die praktische Entwicklung genau zu verfolgen. Dazu gehört, dass es im Sinne der öffentlichen Nachprüfbarkeit unverzichtbar ist, dass dem angehenden Beamten im „Trefferfall“ die Gründe mitgeteilt werden, warum Zweifel an seiner Verfassungstreue entstanden sind. Nur so besteht die Möglichkeit, sich dagegen öffentlich und gar vor Gericht zu wehren.
Hoffen wir, dass es nicht wie in der früheren DDR wird. Dort wurde den Leuten, die eine Besuchsreise nach Westdeutschland angemeldet hatten und die vom MfS überprüft wurden, stereotyp von der Pass- und Meldestelle der Deutschen Volkspolizei gesagt; „Ihr Antrag ist abgelehnt. Warum, brauche ich Ihnen nicht zu sagen!“ Und Rechtsmittel dagegen gab es natürlich auch nicht!
Wie sagte man schon im alten Rom: „Principiis obsta!“ (Wehre den Anfängen)