24. 4. 2021 Bundestag beschließt Nachtragshaushalt
Die staatlichen finanziellen Hilfen für Unternehmen und Bürger kosten Geld, und andererseits brechen durch reduzierte Wirtschaftsleistungen die Steuereinnahmen ein. Kein Wunder, dass ein Nachtragshaushalt aufgelegt und vom Bundestag – zugegeben nur mit der Mehrheit der Abgeordneten der Regierungskoalition – verabschiedet wurde.
Mit diesem Nachtrag umfasst der Bundeshaushalt 2021 nunmehr Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro. Im Vergleich zu „normalen“ Haushalten in Höhe von ca. 360 Mrd. Euro ist das eine Steigerung um ca. 52 Prozent. Die Regierung gibt an, dass zur Finanzierung der enormen Belastungen in diesem Jahr Kredite bis zur Höhe von rund 240 Milliarden Euro aufgenommen werden müssen – 60 Milliarden Euro mehr als geplant. Damit wird die Obergrenze der Schuldenregel um rund 213 Milliarden Euro überschritten.
Manches von den Schulden ist unabweisbar, denken wir nur an die Kosten für den Impfstoff in Höhe von 6,2 Mrd. Euro oder die Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 9 Mrd. Euro. Bei anderen muss man große Fragezeichen machen, wenn man z. B. an Subventionen für Aktiengesellschaften denkt, die die Gelder für Boni der leitenden Angestellten bzw. für Dividende der Aktionäre nutzen.
Die zusätzliche Schuldenlast wird viele lange Jahre von uns Steuerzahlern und unseren Kindern zurückgezahlt werden müssen. Aber auch der Kapitaldienst (Zinsen und Tilgung) schränkt den Spielraum für die finanziellen Planungen des Bundes über lange Zeit ein. Insofern darf, nein muss man auch die die Frage stellen, ob die Darlehen des Bundes in dieser Höhe aufgenommen werden mussten.
Denn von Einsparungen an anderer Stelle ist weit und breit nichts zu hören oder zu lesen. Im Gegenteil, indem man gute Taten für jeden ausgibt, stellt man kritische Fragesteller ruhig. Wo bleiben denn die Einsparungen an anderer Stelle? Müssen die politischen Parteien und Fraktionen auch in diesen Jahren Wahlkampferstattung bekommen, liegt doch die letzte Wahl annähernd vier Jahre zurück. Und müssen die parteinahen Stiftungen in der Pandemie Milliarden von Steuergeldern erhalten, damit sie in Drittländern Büros unterhalten? Müssen die linksgrünen NGO in Milliardenhöhe mit Steuergeldern am Leben gehalten werden, damit sie z. B. seetüchtige Schiff ins Mittelmeer entsenden können?
Aber wir haben uns ja an die finanziellen Hilfen für Gott und die Welt gewöhnt. Da geht das Sparen vollkommen unter. Und bei einem SPD-geführten Finanzministerium allemal