15. 4. 2021 Mietendeckelgesetz des Landes Berlin ist verfassungswidrig

Der umstrittene Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Das hatten zwar im Gesetzgebungsverfahren Union und FDP bereits deutlich gemacht, aber die rot-grün-rote Mehrheit wusste es besser und wischte die Bedenken beiseite.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht zur Mietenbegrenzung entschieden, dass das nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und deshalb nichtig sei. Die Entscheidung erging bereits am 25. 3. 2021, wurde aber erst am heutigen Morgen veröffentlicht.  

Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum fielen nach Ansicht des Gerichts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bereits abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da das Mietendeckelgesetz in Berlin ebenfalls die Miethöhe regele, sei es insgesamt nichtig.

Geklagt hatten 284 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von Union und FDP Aber auch Amts- und Landgerichte in Berlin hatten Bedenken und legten die bei ihnen anhängigen Fälle dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.  

Die Entscheidung des zweiten Senats fiel klar aus, wie die Begründung zeigt. Die liest sich wie eine Dissertation über das Staatsorganisationsrecht und wurde offensichtlich einstimmig gefasst.

Vertreter von Rot-Grün-Rot bedauerten die Entscheidung, progressive Politik scheitere einmal wieder an juristischen Hürden. Statt mit dem Gericht zu hadern, sollten sie lieber darüber nachdenken, warum Verfassungsgerichte zum wiederholten Male ihre mehr von parteipolitischen Motiven als von rechtsstaatlichen Gedanken getragenen Gesetze aufgehoben haben.

Und wenn man an die vielen Gesetze denkt, die die Grünen lt. Wahlprogramm im Falle eines Wahlsieges verabschieden wollen, kann einem angst und bange werden.