4. 4. 2021 Das Demokratiefördergesetz

Die Koalition in Berlin hat ein Demokratiefördergesetz auf den Weg bringen wollen. Es wurde, wie es in der Koalition Usus ist, von einem Vertreter der CDU/CSU, ausgerechnet dem CSU-Minister Seehofer,  und einem der SPD, der Dame ohne Doktor-Titel Franziska Giffey, entworfen.

Es sollte unter anderem die Förderung von Nicht-Regierungs-Organisationen (NGO) im Bereich der Extremismus-Prävention dauerhaft auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Mit der Folge, dass die NGO, die vorgeben, Extremismus zu bekämpfen, demnächst einen Rechtsanspruch darauf haben, vom Staat gefördert zu werden.

Da fragt sich der unbedarfte Leser, wes Geistes Kind denn die NGO sind, die hierunter fallen könnten. Da keine NGO bekannt sind, die sich gegen Linksextremismus wenden, auch nicht beispielsweise gegen die KPD, die KPD/ML oder die Kommunistische Plattform der LINKEN, dürften damit nur engagierte Bekämpfer des Rechtsextremismus gemeint sein. Und die bekämpfen, wie die Erfahrung zeigt, nicht nur verbal, sondern mit Gewalt bis zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen alles, was sie als Rechts definieren. Darunter fallen nach ihrer Meinung nicht nur der III. Weg, die NPD oder die AfD, sondern auch die CSU ist dicht daran, stigmatisiert zu werden. Und natürlich würden sie auch gegen Vertreter der polnischen, bulgarischen oder ungarischen Regierung vorgehen, wenn die dortigen Ministerpräsidenten auf Staatsbesuch in Deutschland wären. In der Konsequenz würde der Staat mit Polizei und Sicherungsgruppe des BKA die Staatsgäste schützen, mit dem Demokratiefördergesetz aber auch die Gegner finanziell aufrüsten. Denn viele linke NGO halten sich für die Guten und haben deshalb im „Kampf gegen rechts“ keinerlei Berührungsängste mit Radikalen, die bereit sind, ihre Ziele auch mit Gewalt durchzusetzen.

Bevor die Bundesregierung aus Union und SPD am vergangenen Mittwoch das Vorhaben abnicken konnte, stellte sich die Unionsfraktion quer. Sie forderte eine Ergänzung des Gesetzestextes, wonach  von den „Beschenkten“ auch ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) abgegeben werden soll, wenn sie auf der Basis des Gesetzes gefördert werden wollen.

Innenminister Seehofer hat sich deshalb öffentlich verärgert über seine Fraktion geäußert. Er hätte sich besser an die eigene Nase fassen sollen, denn es ist schon dilettantisch, dass ein CSU-Minister bei der Erarbeitung des Gesetzes die Problematik nicht erkannt und offensichtliche auch seine eigene Fraktion  nicht eingebunden hat.

Unter dem Strich bleibt die Frage, warum Organisationen, die Geld vom Staat haben wollen, nicht ein Bekenntnis zum Staat und seiner FDGO abgeben wollen und warum sie dabei von Grünen, Linken und SPD unterstützt werden.

Auf der lokalen Ebene hält man sich eh nicht daran, Gelder nur an NGO zu verteilen, die auf dem Boden unserer Rechtsordnung stehen. Hier sei nur an das Potsdamer Freiland erinnert, auf dessen Gelände die Ausschreitungen beim G 20-Gipfel im Hamburg geprobt worden waren, oder  - noch schlimmer – an das Zentrum der damaligen Revoluzzer, die „Rote Flora“ in Hamburg, die vom dortigen Senat finanziell am Leben gehalten wird.

An dieser Stelle sei an die Vorkommnisse in nicht allzu langer Vergangenheit erinnert, als eine grüne Bundestagsvizepräsidentin hinter eine Transparent mit der Aufschrift „Deutschland, Du  mieses Stück Scheiße“ hergelaufen sein soll, wie seinerzeit die CSU öffentlich gemacht hatte, oder an eine Aufschrift der linken Szene auf einem Dach mit dem Text „Deutschland verrecke!“ Oder an Robert Habeck, der öffentlich bekannte: „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen. Ich wusste mit Deutschland noch nie etwas anzufangen und weiß es bis heute nicht.“ Hier darf man auch die Frage stellen, ob ein solcher Mensch zum Kanzler taugt.