1. 4. 2021 Ein April-Scherz? Die nächtliche Ausgangssperre kommt
Die Brandenburger Landesregierung hat sich angesichts der dritten Corona-Welle auf schärfere Einschränkungen über Ostern verständigt. Vom 1. April bis in die Morgenstunden des 6. April gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22.00 – 05.00 Uhr, die Bürger müssen zuhause bleiben und dürfen ihre Wohnung nur noch aus triftigem Grund verlassen.
Und genau da steckt der Teufel im Detail. Was ist ein triftiger Grund? Eine Ausgangssperre wäre für alle klar verständlich, aber die Ausnahmen führen dazu, dass die Ausgangssperre das Papier nicht mehr wert ist, auf dem sie verfügt worden ist.
So darf man beispielsweise den Ehe-/Lebenspartner (m/w/d) auch in der Sperrzeit besuchen; man darf sein Haus zur Pflege von Tieren verlassen, also wenn der Hund Gassi gehen muss, und man darf auch zu diesen Zeiten an Versammlungen oder Bestattungen (!) teilnehmen. Hier hat St. Bürokratius wieder einmal zugeschlagen, als ob es nächtliche Bestattungen oder Versammlungen gäbe. Und wenn ja, hätte man die Versammlung oder die Grablege auch auf die Zeit vor 22.00 Uhr terminieren können.
Aber diese und die anderen Beispiele in den elf enumerativ aufgeführten Punkten sind nicht abschließend gemeint, sondern lassen mit dem Begriff „insbesondere“ auch anderes zu.
So wird nun jeder Polizist oder Ordnungsamtler den Nachtschwärmer anhalten und nach dem Grund seines Daseins fragen müssen. Und dann muss er entscheiden, ob das Begehren des Passanten zu den aufgezählten Gründen gehört oder ein „sonstiger triftiger“ Grund ist. Also wenn man nachts zu seiner Freundin gehen will, ist das zulässig, weil enumerativ aufgeführt – aber darf man dabei auch zur nächsten Tanke gehen und eine Flasche Sekt mitnehmen? Oder ein paar Brote kaufen, damit man beim Frühstück etwas zu Beißen hat? Und darf man aus Gründen der Triebbefriedigung ins Bordell gehen? Vermutlich nicht, aber nicht wegen der neuen Verordnung, sondern weil körpernahe Dienstleistungen in diesen Zeiten eh verboten sind.
Wer will, findet immer einen Grund, entweder einen genannten oder einen „sonstigen“. Und die anderen bleiben sowieso zuhause, da sie keine Lust dazu haben, nachts durch Potsdam zu trotten, zumal kein Restaurant, kein Kino oder keine Gaststätte aufhat, in der man Freunde treffen könnte. Aber für diese Leute hätte es einer solchen Ausgangssperre auch nicht bedurft!
Ist die Ausgangssperre doch der Aprilscherz, den man heute in der Tageszeitung vergeblich suchte?