17. 3. 2021 So wählt Berlin Leitungsposten aus

Die Kölner sind für ihren „Köl´schen Klüngel“ bundesweit bekannt. Aber was sich manche Stadtstaaten, allen voran Berlin, leisten, geht oft deutlich darüber hinaus.

Diesmal geht es um Andreas Dielitz, Vorsitzender Richter am Landgericht Potsdam, der dort viele Verfahren geleitet hat (u. a. Hilpert, Horst Mahler usw.) und – das ist offenbar sein Problem – auf CDU-Vorschlag Verfassungsrichter im Land  Brandenburg war.

Und es geht um den Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen), der offensichtlich Dielitz nicht grün war, gehörte der doch in jungen Jahren der Jungen Union an. Da half auch nichts, dass er bei der Bestenauslese den ersten Platz erzielte. Dabei ging es um vier Stellen für Vorsitzende Richter am Kammergericht Berlin, dessen Präsident sich ausdrücklich für ihn ausgesprochen hatte. Er wurde aber gleichwohl vom Richterwahlausschuss (14 Mitglieder, davon 8 Abgeordnete des Abgeordnetenhauses) nicht berücksichtigt. Dass auch der Justizsenator Mitglied des Richterwahlausschusses ist, sei hier nur am Rande erwähnt.

Die drei anderen wurden gewählt, darunter einer, den lt. Tagesspiegel der Präsidialrat des Kammergerichts sogar als ungeeignet eingestuft hat. Dielitz selbst verfehlte die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit. Behrendt verweigerte ihm dann aber den möglichen zweiten Wahlgang, bei dem nur eine einfache Mehrheit nötig gewesen wäre.

Dielitz erhob Konkurrentenklage, und mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht wollte er die Ernennung der anderen drei Bewerber vorläufig untersagen lassen, bis über seinen Fall entschieden ist. Die Verwaltungsrichter gingen davon aus, dass Behrendt – wie in solchen Fällen üblich -  so lange stillhält.

Doch Behrendt hielt sich nicht daran. Anstatt deren Beschluss abzuwarten, ernannte er die drei anderen Bewerber am 17. Dezember dennoch, ohne das Verwaltungsgericht darüber zu informieren.

Das ordnete deshalb am 18. Dezember an, dass Behrendt die drei anderen Kandidaten vorerst nicht zu Vorsitzenden Richtern ernennen darf, bis über Dielitz‘ Bewerbung vom Gericht entschieden sei. Ansonsten bestünde für Dielitz die Gefahr, dass sein Anspruch auf ein ordentliches Bewerbungsverfahren vereitelt werde.

Die Verwaltungsrichter befanden auch, dass der Richterwahlausschuss nicht einfach willkürlich entscheiden darf: Es handele sich nicht um eine echte Wahl. Auch die Auswahlbeschlüsse des Gremiums müssten „angesichts des Prinzips der Bestenauslese noch nachvollziehbar“ sein. Das sei hier jedoch nicht der Fall.

Das daraufhin von der Justizverwaltung eingeschaltete OVG  stellte fest, dass Justizsenator Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) als Justizsenator zu Recht und Gesetz besonders verpflichtet sei und Dielitz in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Artikel 19 des Grundgesetzes verletzt habe. Daneben habe er die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert.

Doch Behrendt hatte bereits Fakten geschaffen, mit denen er Dielitz' Rechtsanspruch und den Beschluss des Verwaltungsgerichts ins Leere laufen ließ. Was Dielitz mit seiner Klage untersagen lassen wollte, hatte Behrendt kurz zuvor umgesetzt.

So musste des OVG das Verfahren aus einem einfachen Grund einstellen: Dielitz‘ Klage hatte sich durchs Behrendts Vorpreschen erledigt. Es gab dem Justizsenator dennoch eine Watsch´n mit: Die Kosten für die Klage wurden ihm auferlegt, genau genommen dem Steuerzahler.

In Justizkreisen weiß man, was das bedeutet. Gleichwohl – ein Skandal!

Auf die endgültige richterliche Entscheidung darf man gespannt sein.