3. 3. 2021 Die parteinahen Stiftungen

Die parteinahen Stiftungen werden aus dem Bundeshaushalt bezahlt. Reich bedacht wurden 2017 die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung mit 170,7 Mio. Euro, die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU mit 167,1 Mio. Euro. Es folgten die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne: 63,6 Mio. Euro), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU: 58,4 Mio. Euro), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke: ca. 70 Mio.) sowie die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP: 57,6 Mio. Euro). Diese Summen bekommen sie für die gesamte Dauer der Legislaturperiode, und zwar jedes einzelne Jahr.

Ursache der stiftungsübergreifenden Erhöhung des Geldsegens war die Friedrich-Ebert-Stiftung.  Die SPD hatte nach der Bundestagswahl 2017 mehr als fünf Prozent der Stimmen verloren. Das hätte ihre  Stiftung in wirtschaftliche Bedrängnis bringen können. Deshalb wurden in einem gemeinsamen Beschluss der Parteien und Fraktionen die Gesamtmittel so weit erhöht, dass der Friedrich-Ebert-Stiftung trotz Stimmenverlusten kein Geld verloren ging. Die anderen Stiftungen erhielten gleichfalls mehr Geld; für die Konrad-Adenauer-Stiftung bedeutet das ein Einnahmeplus von überschlägig  ca. 20 Millionen Euro, mit denen auch die CDU ihre Wählerverluste wettmachen konnte.

Die AfD kämpfte darum, auch einen Anteil vom Geldsegen für ihre Stiftung abzubekommen. In diesen Genuss könnte sie allerdings erst kommen, wenn sie zum zweiten Mal den Einzug in den Bundestag schafft.

Auf diese Weise dürfte 2021 die Gesamtfinanzierung der parteinahen Stiftungen auf fast 800 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Verteilt werden die Mittel nach Stimmenanteilen der Mutter-Parteien bei der Bundestagswahl. Wird das Geld knapp, einigen sich die Parteien unisono – wie oben erwähnt - auf einen Nachschlag.

Im Bundeshaushalt gibt es bislang keinen Titel, mit dem sich sämtliche Ausgaben für die Stiftungen auf einen Blick erfassen ließen. Denn die Mittel fließen aus den Töpfen mehrerer Bundesministerien. Das Innenressort sorgt beispielsweise für die „Globalzuschüsse“, die pauschal für politische Bildung gezahlt werden. Diese sind allerdings nur eine Art Grundfinanzierung – vor allem für Personal- und Infrastrukturkosten.

Für die Stipendiaten der Stiftungen wiederum ist das Bildungsministerium zuständig. Außerdem überweisen das Auswärtige Amt und das Entwicklungshilfeministerium Gelder. Auch aus Ländermitteln fließen ebenfalls nicht erhebliche Gelder an die parteinahen Stiftungen. Mit anderen Worten: So genau kann kein Außenstehender das Geflecht durchschauen, vermutlich soll er es auch nich!.

Personen, die jemals Führungslehre studiert haben, kennen das Beispiel: Im gleichen Maße, wie die Zahl der Schiffe in der britischen Marine abnahm, nahm die Zahl der Admiräle zu.
Die Ähnlichkeit mit den Stiftungen ist frappierend: Im selben Maße, wie  die Mitgliederzahlen der Parteien sanken, stiegen die Zuwendungen an die Stiftungen. Allein seit 1990 hat sich die Mitgliederzahl der Parteien von 2,410 Mio. Personen auf 1,227 Mio. im Jahre 2019  halbiert. Zugleich stiegen die Ausgaben für die Stiftungen seit 2014 von ca. 500 Mio. Euro auf annähernd 800 Mio. Euro im Jahr 2021.

Noch eine Anmerkung: Nur 1,478 Prozent unserer 83 Mio. Einwohner sind Mitglieder von politischen Parteien!

Schauen wir ´mal, wie sich die Wählerzahlen 2021 entwickeln und wie dann die Zuwendungen für die Stiftungen angepasst werden.