20. 1. 2021 Trump und der Uferweg am Griebnitzsee in Potsdam

Was haben der scheidende US-Präsident Trump und die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) gemeinsam? Richtig – beide können nicht verlieren. Der eine nicht sein Präsidentenamt, obwohl er bei der Neuwahl unterlegen ist, die andere nicht den Uferweg, obwohl sie alle gerichtlichen Entscheidungen verloren hat.

Werfen wir einen Blick zurück in die Nachwendezeit:

Die Grenztruppen der DDR hatten einen Uferweg am Griebnitzsee angelegt, angeblich um die Verletzung der „Staatsgrenze der DDR“ durch westliche Agenten zu verhindern, tatsächlich aber um Fluchtversuche aus ihrer Arbeiter- und Bauernrepublik zu verhindern. Lag doch am Ufer gegenüber der Klassenfeind, nämlich West-Berlin.

Nach der Wende war der Weg unnütz und wurde von vielen, vor allem Babelsberger Bürger, zu ausgedehnten Spaziergängen genutzt. Hier hätte nun die LHP tätig werden können und müssen, um mit einem Flächennutzungsplan den Weg auch rechtlich öffentlich zu machen. Das hat sie aber weder unter dem damaligen OB Gramlich noch unter seinem hochgelobten Nachfolger Platzeck getan.

Findige Anrainer, unter ihnen der unbeliebte Wolfhart Kirsch, der damals auch noch Stadtverordneter der SPD war, kamen nun auf die Idee, ihre Grundstücke bis zum Ufer des Sees auszudehnen und den öffentlichen Weg zu sperren. Da ging ein Aufschrei durch Potsdam, und die Stadt hatte nichts Besseres zu tun, als gerichtlich gegen diese unbotmäßigen Anwohner vorzugehen. Dabei wollten die seinerzeit nur den Grenztruppenweg zur Nachtzeit sperren zu dürfen.

Aber da ging die Stadt nicht mit, hatten und haben doch die Linke, die SPD, die Grünen und die Fraktion Die Andere in Potsdam eine deutliche Mehrheit – und in deren Augen sind die Anlieger des Griebnitzsees ungeliebte, um nicht zu sagen „verhasste“ Reiche. Mit dem Wort „Reiche“ dürften sie allerdings auch recht haben, wenn man an die Namen derer denkt, die dort in bester Wohnlage residieren.

Also wurden alle juristischen Register gezogen. Die Stadt klagte, die Anrainer wehrten sich und bekamen immer wieder in allen Instanzen Recht. Natürlich wurde die Stadt nicht von ihrem Rechtsamt vertreten (warum eigentlich nicht?), sondern von guten und hochdotierten Rechtsanwälten, und die Kosten beliefen sich lt. Antwort auf eine Große Anfrage der AfD, nachlesbar im RIS der Stadt unter der Vorgangsnummer 20/SVV/0385, auf ca. 750.000 Euro. Wären das Gelder des OB, des Baubeigeordneten oder der Stadtverordnetenversammlung, könnte einem das egal sein; aber es sind Steuergroschen von uns allen, die für andere Zwecke nicht mehr zur Verfügung stehen.

Unbelehrbar, wie die LHP ist, wird sie weiterklagen! Hier schließt sich der Kreis mit Donald Trump: Stur bis zum Schluss!

Und man darf auch die Frage stellen, warum die Stadt nicht einfach mit einen Steg über das Wasser an den Stellen ausgewichen ist, die die Anrainern gesperrt haben.  Eine Dreiviertel-Million ist da doch schon einmal ein guter Anfang für die Kosten! Sollten daran die Bootshäuser hindern, die mit Genehmigung der Stadt zwischenzeitlich errichtet worden sind?