12. 1. 2020 Nachtrag zu „Principiis obsta“
Eigentlich könnte ich stolz sein, dass die Bundeskanzlerin offensichtlich die gleiche Meinung zu Trump und Facebook, Twitter und Co. hat wie ich. Hat sie doch über ihren Regierungssprecher Steffen Seibert die Twitter-Sperre des US-Präsidenten Trump für „problematisch“ erklären lassen. Die Meinungsfreiheit könne nur vom Gesetzgeber, nicht nach Maßgabe von Unternehmen eingeschränkt werden.
Aber es ist mehr als doppelzüngig! Ausgerechnet die Frau, die als Regierungschefin das berüchtigte „Netzwerksdurchsetzungsgesetz“ verantwortet und damit Facebook und Co. mit erheblichen Geldbuß-Drohungen zur Zensur aufgefordert hat, merkt endlich, was ihre Regierung losgetreten hat! Hier sind wir wirklich bei Goethes Zauberlehrling „Die Geister, die ich rief…“
Dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz Diktatoren wie dem Weißrussischen Präsidenten Lukaschenko als Blaupause für die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in Netz seines Landes gedient hat, ist seinerzeit schon kritisiert worden.
Unabhängig davon, wer sich davon inspirieren lässt, ist dieses Gesetz des ehemaligen Justizministers Maas europarechtswidrig, verfassungswidrig, wurde von einem UNO-Sonderbeauftragten gerügt, in einer Anhörung im Bundestag von 80% der geladenen Experten für untauglich erklärt und trotzdem im Parlament von einer Handvoll Abgeordneten verabschiedet. An dieser Verantwortung kommt die Kanzlerin nicht vorbei!
Jetzt sollte Merkel konsequent den zweiten Schritt gehen und das Gesetz überarbeiten lassen, hat sie doch dafür eine Justizministerin, die bei Frauen- oder Kindergesetzen einen Tatendurst an den Tag legt, der hier deutlich besser aufgehoben wäre.