2. 12. 2020 Auch die Fraktion „Die Andere“ hat gelegentlich Recht

Unabhängig davon, dass ich Lutz Boede regelmäßig als „meinen Facebook-Freund“ bezeichne, gibt es nicht viel Gemeinsamkeiten zwischen der Fraktion „Die Andere“ und mir als durch und durch konservativem Menschen. Aber man muss – nicht nur hier – auch akzeptieren, dass Menschen, mit denen man politisch nicht auf einer Wellenlänge liegt, durchaus vernünftige Gedanken haben können. Da darf man sich höchsten ärgern, dass man nicht selbst auf diese Idee gekommen ist.

So auch heute beim Zeitungsstudium. Die Fraktion „Die Andere“ soll danach einen Änderungsantrag in die neue Abfallentsorgungssatzung eingebracht haben. Bisher war das „Durchsuchen und Wegnehmen von Abfällen“ verboten - nun soll die Mitnahme und Wiederverwendung endlich erlaubt werden.  

Der eine gibt seinen Küchenstuhl in den Sperrmüll, weil er sich von seiner alten Küche getrennt hat – warum soll ein anderer, der den Stuhl auf der Straße sieht, ihn nicht mitnehmen und in seiner Laube verwenden dürfen? Oder die Gießkanne, die der eine wegwirft und der andere gebrauchen kann? Derlei Beispiele gibt es viele.

Von den Altkleidersammlungen, die auch an Bedürftige verteilt werden, soll hier nicht gesprochen werden, und an die ganz Armen, die den Müll nach Essensresten durchsuchen, will man gar nicht erst denken!

Zugegeben, es bleibt das Problem, dass die Sperrmüllhaufen kurz vor dem Abholen schlimm aussehen, sind doch oft die Reste über den gesamten Gehweg oder gar über die Fahrbahn verstreut.

Aber in unserer Partnerstadt Bonn geht das übrigens auch. Dort wird alle Vierteljahre die Sperrmüllabfuhr kostenlos durchgeführt, und in der Nacht davor erscheinen wie von Geisterhand osteuropäische Sammler und holen alles noch Brauchbare ab.  

Letztlich dient das auch der Müllvermeidung!  Und das dürfte die gelegentliche Unordnung bei weitem ausgleichen!

Ob die Mehrheit der Stadtverordneten das auch so sieht?