2. 7. 2020 Unser Bundesverkehrsminister Scheuer

Man drückt sich noch vorsichtig aus, wenn man das Handeln des Bundesverkehrsministers Scheuer nur als „unglücklich“ bezeichnet.

Allen ist noch die Maut in Erinnerung, mit der er die ausländischen Kraftfahrer zur Beteiligung an den deutschen Straßenbau- und –unterhaltungskosten beteiligen wollte. Natürlich unter dem Beifall der deutschen Autofahrer, die in nahezu ganz Europa Mautgebühren zahlen müssen, während die Ausländer (z. b. die niederländischen Kraftfahrer) sogar Umwege über Deutschland ans Mittelmeer in Kauf nahmen, nur um die französische Maut zu umgehen. Der deutschen Maut hat der Europäische Gerichtshof einen Riegel vorgeschoben, weil Scheuer die hiesigen Autofahrer durch Senkung der Kfz.-Steuer in Höhe der Maut entlasten wollte.

Jetzt wettert er öffentlich gegen die neuen Verkehrsregeln, die er vorher zusammen mit den Bundesländern verabschiedet hat, weil Geschwindigkeitsüberschreitungen unverhältnismäßig teuer und dann noch bei recht geringen Überschreitungen schon mit einem Fahrverbot geahndet werden. Mit ein bisschen politischem Gespür hätte er den Aufschrei der Autofahrer und ihrer Interessenverbände ahnen  können. Jetzt nimmt man ihn mit seinen „Haltet den Dieb!“-Rufen natürlich nicht mehr ernst.

Dabei sind sich auch die Kraftfahrer einig, dass Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten werden müssen, wo sie sachgerecht aufgestellt sind. Und genau da liegt das Problem! Nehmen wir nur als Beispiel die weltweite 50-km/h-Begrenzung in geschlossenen Ortschaften. Aber die lokalen Verkehrsbehörden in Deutschland reduzieren sie an vielen Stellen. ´Mal sind es die Schulen, die Altersheime oder die Krankenhäuser, die als Grund herhalten müssen, ´mal sind es die Anwohner, die unter Verweis auf ihre Kinder oder das Ruhebedürfnis zur Nachtzeit die 50 km/h als viel zu hoch ansehen. Meist gibt die Verkehrsbehörde diesen Wünschen nach, denn sonst finden die Petenten schnell die eine oder andere Fraktion in den Volksvertretungen, die diesen Unsinn auch noch unterstützt.

Und der Kraftfahrer ist der Gelackmeierte. Da wohnen Familien seit Generationen an der Bundesstraße 1 (früher Reichs- oder Fernstraße), jetzt verlangen sie Geschwindigkeitsbegrenzungen zur Nachtzeit, obwohl die Autos noch nie so leise waren wie heute. Mal muss der Kraftfahrer von 22 – 7 Uhr die Geschwindigkeit reduzieren, im Nachbarort  von 23 – 5 Uhr und manchmal sind nur die LKW betroffen. An den Schulen ist es ähnlich: ´mal gelten die Zeiten von 6 – 15 Uhr, ´mal von 7 – 16 Uhr, und der Phantasie der Zuständigen sind keine Grenzen gesetzt. Das alles muss der Autofahrer im Vorbeifahren visuell wahrnehmen!

Polizei und Ordnungsbehörden setzten noch eins obendrauf: Sie messen nicht dort, wo die Überschreitung mit Gefahren verbunden ist, sondern dort, wo es am Lukrativsten ist. Beispiel Potsdam, Zeppelinstraße: Es wird nicht zwischen Luisenplatz und Nansenstraße gemessen, sondern im Wald an der Pirschheide.

Wenn erst einmal die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Autobahnen eingeführt worden sind, werden die Kämmerer und die Finanzminister ob der Einnahmen die Sektkorken knallen lassen. Es kommen schlimme Zeiten auf die Autofahrer zu!

Lieber Herr Scheuer, wenn Sie der Reglungswut der Verkehrsbehörden einen Riegel vorschieben und den Schilderwald dahingehend überprüfen lassen, dass die überflüssigen Schilder entfernt werden, dann kann man die härteren Sanktionen mittragen.

So aber bleiben dem Kraftfahrer nur die Radarwarngeräte!