26. 4. 2020 Höhere Bußgelder bei Verkehrsordnungswidrigkeiten

In den heutigen Corona-Zeiten ist man gut beraten, auch auf das zu achten, was durch die mediale Dominanz von Covid-19 untergehen könnte.
Da nutzt so mancher die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Pandemie, einige Dinge zu fordern oder gar umzusetzen, die in normalen Zeiten zu einem Aufschrei der betroffenen Menschen führen würden. Davon sind auch unsere Politiker nicht verschont.

So wird übermorgen – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet - eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft treten, die neben neuen Verkehrszeichen und –regeln vor allem eines mit sich bringt, nämlich höhere Strafen für Verkehrssünder.

Das gilt insbesondere für Geschwindigkeitsüberschreitungen. So kostet es bereits 30 Euro, wenn man innerorts bis zu 10 km/h zu schnell fährt. 10 – 15 km/h kosten 50 Euro, und wer bis zu 20 km/h die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschreitet, zahlt 70 Euro. Ab 21 km/h kommt neben höheren Geldbußen noch ein Fahrverbot von einem Monat hinzu.

Glauben Sie aber nicht, dass diese Dinge der Verkehrssicherheit dienen, wie uns der Bundesverkehrsminister glauben machen will! Denn nicht die Höhe der Geldbuße ist entscheidend, sondern die Gefahr des Erwischt-Werdens. Und die bleibt weiterhin relativ gering, kennt man doch die festen Blitzer. Außerdem hat man in den vergangenen Jahren derart an der Polizei gespart, dass man kaum noch Streifenwagen auf unseren Straßen sieht, von Fußstreifen ganz abgesehen.

Lediglich die Radarwagen von Polizei und Ordnungsbehörde werden trotz Personalmangels regelmäßig besetzt, bringen sie doch ein erkleckliches Sümmchen in die angespannten Kommunal- und Landeshaushalte – bei den versprochenen finanziellen Hilfen in Corona-Zeiten eine willkommene Aufstockung zur Freude der Kämmerer und Finanzminister.

Und wo wird geblitzt? Nicht dort, wo die Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Unfällen führen, sondern dort, wo der Kraftfahrer auf Grund der Straße und ihrer Umgebung sie nicht für denkbar hält und deshalb ihr Notwendigkeit nicht einsieht. Nehmen Sie als Beispiel die Potsdamer Zeppelinstraße: Die Unfälle geschehen in der Stadtmitte irgendwo zwischen Luisenplatz und Nansenstraße – gemessen wird im Wald am Bahnhof Pirschheide kurz vor dem Ortsausgang.

Das ist auch der Grund, warum eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 120 oder 130 km/h auf den Bundesautobahnen bei den Autofahrern auf Ablehnung stößt. Der gequälte Kraftfahrer befürchtet zu Recht, dass ein Blitzlichtgewitter auf ihn niedergehen wird, wenn er in tiefer Nacht oder Sonntagsvormittags auf leeren Autobahnen gefahrlos schneller fährt.

Irgendwie erinnern die Geschwindigkeitsschilder an den Geßler-Hut in Schillers „Wilhelm Tell“. Verkehrsplanern wird schon im ersten Semester beigebracht, dass sie Ge- oder Verbotszeichen mit einem Gefahrzeichen kombinieren sollen, damit sie beim Autofahrer auf Akzeptanz stoßen. Im Umkehrschluss sollte man alle Vorschriftzeichen entfernen, die nicht mit Gefahrzeichen begründet sind!

Und nun achten Sie ´mal auf die Blechschilder!