24. 2. 2020 Missbrauch des Verbandsklagerechts

Um es gleich auf den Punkt zu bringen: Diejenigen, die sich gegen Dieselautos und für Elektro-Fahrzeuge einsetzen, wollen eine Fabrik für Elektroautos zu Fall bringen. Es ist ähnlich wie beim Windstrom – natürlich ist man für erneuerbare Energien, aber nicht vor der eigenen Haustür und nicht für den Transport des Stromes dorthin, wo er gebraucht wird! Scheinheiliger geht es nicht mehr!

Damit der US-Elektroautohersteller Tesla seine erste europäische Fabrik im kommenden Jahr in der Nähe von Berlin eröffnen kann, soll ein Teil des Waldes auf dem künftigen Werksgelände bis Ende Februar gerodet werden. Grund genug für die Grüne Liga zusammen mit dem Verein für Landschaftspflege und Artenschutz Bayern, beim Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hiergegen Klage zu erheben. Und als man scheiterte, war man sich nicht zu schade, das zuständige OVG anzurufen, das dann einen Fällstopp  anwies. Es begründete den von ihm verfügten Stopp damit, dass die fortgeschrittenen Rodungsarbeiten die vorläufige Untersagung der Baumfäll-Arbeiten erforderlich mache. Zudem sei nicht davon auszugehen, "dass das Rechtsschutzbegehren der Grünen Liga von vornherein offensichtlich aussichtslos" sei.

Am Donnerstagabend (20. 2. 2020) wies das Gericht allerdings die Eilanträge der Umweltverbände zurück. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Damit kann Tesla erst einmal weitermachen, hat aber schon einen Vorgeschmack dessen bekommen, was in Deutschland mit Klagen von NGO´s möglich ist. Wir sind eben nicht in China, wo man innerhalb von vier Jahren einen Großflughafen baut oder innerhalb von zwei Wochen ein Krankenhaus aus dem Boden stampft.

Ein Paradoxon: Der Staat fördert finanziell die Ansiedlung von Unternehmen – er finanziert aber zugleich die NGO, die dagegen klagen.

Der Unmut der Politik regt sich nun gegen die Umweltverbände. „Jedes neue Projekt wird inzwischen beklagt und in Frage gestellt, ob eine Eisenbahnstrecke oder eine Fabrik für Elektroautos. Das kann so nicht weitergehen“, sagte der Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). Wenn Deutschland als Investitionsstandort im globalen Wettbewerb nicht zurückfallen wolle, müssten jetzt Planungs- und Genehmigungsverfahren „dringend“ beschleunigt und vereinfacht werden.

Aber es sind nicht die Verbände! Es ist die Politik,die sich mit der Einführung der Verbandsklagen keinen Gefallen getan hat. Für Nicht-Juristen: Die Verbandsklage ist eine Form der Popularklage, bei der Vereine oder Verbände die Klagebefugnis zugesprochen erhalten haben, nicht die Verletzung eigener Rechte geltend zu machen, sondern solche der Allgemeinheit. Wollte man früher Klage erheben, musste man „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ von den staatlichen Maßnahmen betroffen sein.

Langsam merkt die Politik, welches Ei sie sich damit ins Nest gelegt hat. So wird gefordert, Umweltverbände sollen nur noch klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war.

Aber eine entsprechende Gesetzesänderung liegt in weiter Ferne!