6. 1. 2020 Beleidigungen – Vor Gericht und auf hoher See …
Zu Recht prangert man Shit-Storms im Internet an. Und wenn man liest, mit welchen unfassbaren Beleidigungen mehr oder minder anonym im Internet über Andersdenkende hergezogen wird, dann kann einem angst und bange werden. Und man kann, nein man muss sich über das Niveau der Schreiberlinge wundern, fallen doch die verbalen Ausfälle auf sie selbst zurück.
Dabei sind die einschlägigen Paragraphen des Strafgesetzbuches eindeutig, Die §§ 185 ff StGB (Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede) schützen die Persönlichkeit und die Ehre anderer Menschen. Soweit, so gut! Aber was deutsche Gerichte daraus gemacht haben, kann man schlichtweg nicht mehr nachvollziehen. Nicht ohne Grund sagt der Volksmund, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand.
Wenn es denn politisch genehm war, wenn man nicht gegen den Mainstream angehen wollte oder wenn Entgleisungen mit dem Mantel der Liebe zugedeckt werden sollten, fanden kundige Juristen immer Wege, von den Vorgaben des Gesetzgebers abzuweichen. ´Mal war es die Satire, die unglaubliche Verbalinjurien rechtfertigte, ´mal war es die Meinungsfreiheit, um derentwillen Betroffene sich schlimmste Ehrabschneidungen gefallen lassen mussten. Und das Schlimmste: `Mal änderte sogar der Gesetzgeber - unter dem Beifall der Presse - blitzschnell das Strafgesetzbuch, damit Leute wie Böhmermann, der den türkischen Staatspräsidenten Erdogan in seinem Schmähgedicht u. a. einen Ziegen-F… genannt hatte, nicht wegen Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter zur Rechenschaft gezogen werden konnten.
Angefangen hat das alles vor vielen Jahren mit dem Spruch der Linken „Soldaten sind Mörder“. Dann kam „ACAB“ (All Cops are Bastards), natürlich auch von den linken Antifa-Freunden. Diesen Spruch finden Sie übrigens auch heute noch an der Wand der den Linken überlassenen Häuser in der Potsdamer Zeppelinstraße.
In der jüngsten Vergangenheit ging es mit den unsäglichen Ausdrücken gegenüber der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weigel oder der Bündnisgrünen Renate Künast weiter, die diese Äußerungen nach Meinung der zuständigen Richter mit dem Hinweis auf die „Meinungsäußerungsfreiheit“ hinnehmen mussten.
Ist es bei dieser Rechtsprechung ein Wunder, dass wir heute im Internet eine Verrohung der Sprache feststellen, die ihresgleichen sucht? Manche glauben sogar, dass die Tötung politisch Andersdenkender durch geistige Wirrköpfe hier ihre Wurzel fand. Wie soll das bloß weitergehen?
Ist unser Staat wirklich wehrlos gegen derartige Machenschaften? Sind denn die Juristen im Deutschen Bundestag zusammen mit den zuständigen Bundesministerien nicht in der Lage, den gesetzlichen Vorschriften Achtung zu verschaffen? Natürlich wird an dieser Stelle wieder auf die „richterliche Unabhängigkeit“ gepocht, und „Urteilsschelte“ ist mehr als verpönt. Aber derartige Urteile sind kontraproduktiv, auch wenn sich der eine oder andere Richter bei den Urteilen in Sachen Erdogan oder Weigel der Sympathie von Teilen der Presse und Öffentlichkeit sicher sein konnte. Insofern tragen sie gemeinsam eine Mitschuld an der Verrohung der Sprache!
Über die Oma als „Umweltsau“ herrschte in der breiten Öffentlichkeit darüber Einigkeit, dass hier eine Grenze überschritten war. Jetzt gehen Freunde der Satire in die Öffentlichkeit und beziehen Stellung gegen den WDR und Tom Buhrow, weil das Video gelöscht worden ist. Satire müsse man dulden, so ihr Anliegen.
Da möchte man mit Goethe´s Zauberlehrling antworten: “Die ich rief, die Geister, werd` ich nun nicht los!“ Wir alle müssen uns zurücknehmen, und da darf es keine Ausnahmen geben, weder im Mainstream noch in der Comedy oder in der Satire!
Jedenfalls kann Otto Normalverbraucher die oben genannten Urteile, die im Namen des Volkes und damit auch in seinem Namen ergangen sind, nicht nachvollziehen.