28. 11.2019 Das bedingungslose Grundeinkommen

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Sitzung am 5. 11. 2019 die Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher dahingehend eingeschränkt, dass bei Arbeitsunwilligkeit nur noch Kürzungen um 30 Prozent möglich sind, und auch das nur für maximal drei Monate.

 Hier muss noch einmal schnell auf den Hartz IV-Unterhalt (juristisch Arbeitslosengeld II) eingegangen werden.

Jeder Empfänger erhält 2019 erst einmal den Regelsatz von 424,00 Euro sowie die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Hinzu kommen die Kosten für die Miete einer Wohnung in der Größe von 50 qm für einen Alleinstehenden, außerdem die sogenannten Nebenkosten, die der Vermieter in Rechnung stellt, also  Heizung, Wasser, Grundsteuern, Hausmeister, Treppenhausreinigung usw.  Diese Kosten sind in den einzelnen Bundesländern und Gemeinden unterschiedlich. In Großstädten werden 9 Euro/pro Quadratmeter als Miete angenommen. Auch die Nebenkosten sind unterschiedlich, aber in der Summe kann man von ca. 500 Euro monatlich für eine Wohnung ausgehen.

So kostet jeder Hartz IV-Empfänger uns Steuerzahler annähernd 1000,- Euro im Monat.

Nun stellen Sie sich ´mal vor, so ein Hartz IV-Bezieher geht zum Arbeitsamt  und erklärt dort ganz offen und ehrlich, dass er Null-Bock auf Arbeit hat und jedes Arbeitsangebot sowie jede qualifizierende Maßnahme ablehnt.

Dann prüft das Amt erst einmal einige Monate lang gewissenhaft, ob der Unwillige es auch wirklich ernst meint. Daraufhin kann es ihm bis zu 30 Prozent des Unterhalts (nicht der Miete einschl. Nebenkosten pp.) entziehen, also bis zu 127,20 Euro, so dass 296,80 auch weiterhin ausgezahlt werden müssen. Zugegeben, kein fürstliches Einkommen!

Nach drei Monaten muss die Kürzung wieder aufgehoben werden. Und das ganze Spiel beginnt von neuem: ALG II-Höchstsatz, Anhörung, Prüfung, Kürzung, Aufhebung der Kürzung nach drei Monaten, ALG II-Höchstsatz, Anhörung, Prüfung, Kürzung usw.

Unter dem Strich kann das so weitergehen bis zum gesundheitlichen oder altersbedingten Ende der Erwerbsfähigkeit. Dann greift die Grundsicherung, also die Rente plus Aufstockung (in der gleichen Höhe wie ALG II, aber ohne Kürzungen).

Mit seinem eingangs erwähnten Urteil hat das BVerfG einen ersten deutlichen Schritt in Richtung „Bedingungsloses Grundeinkommen“ gemacht.

Und wer bezahlt das alles für 3,92 Mio. Harzt V-Empfänger im Jahr 2019?

Sie und ich und alle anderen braven Steuerzahler!

Aber glücklicherweise sind die wenigsten Hartz IV-Leute derartige Sozial-Schmarotzer. Aber die werden immer mehr, und man kann davor nicht den Kopf in den Sand stecken.