27. 11. 2019 Tagesmütter lehnen einjähriges Kind von AfD-Eltern ab
Tagesmütter in Königs Wusterhausen haben die Betreuung eines Kindes abgelehnt, weil dessen Eltern AfD-Anhänger sind. Die Aufregung darüber ist zu Recht groß. Die einen, die AfD-Sympathisanten, werden sich darüber echauffieren, die anderen werden sich – wie Ulrich Wangemann in seinem Kommentar in der MAZ – große Mühe geben, dieses Verhalten zu rechtfertigen
Es wird Zeit, den verblendeten Gutmenschen, die von der Politik-Elite und den Mainstream-Medien aufgehetzt worden sind, „Haltung“ zu zeigen, noch einmal den Artikel 3 unseres Grundgesetzes vor Augen zu führen:
Art. 3 Grundgesetz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Trotzdem haben die Politik-Eliten, z. B. der Sozial-Beigeordnete der Stadt Königs Wusterhausen, oder die Mainstreampresse, z. B. Ulrich Wangemann von der MAZ, sofort öffentlich Verständnis geäußert oder zumindest die Schuld der AfD in die Schuhe geschoben. Dabei wissen sie ganz genau, dass die Tagesmütter grundgesetzwidrig gehandelt haben.
Statt auf die Einhaltung des unveränderlichen Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz zu pochen, finden sie noch Entschuldigungen dafür, dass ein einjähriges Kind für die politische Einstellung seiner Eltern büßen muss. Früher nannte man das Sippenhaft.
Wie schon die Meinungsfreiheit gilt auch der Gleichheitsgrundsatz offensichtlich nur für Gleichgesinnte!
Da war sogar Voltaire im absolutistisch regierte Preußen unter Friedrich II. weiter, von dem der Satz stammen soll: „Ich bin zwar nicht Ihrer Meinung, aber ich werde alles dafür tun, dass Sie sie äußern dürfen!“
Für die, die mit Voltaire nichts am Hut haben, sei auf Rosa Luxemburg verwiesen: „Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden“. – Aber nicht in Brandenburg!