16. 11. 2019 Böhmermann legt nach
Schon als Böhmermann seinerzeit den türkischen Präsidenten Erdogan als „Ziegenficker“ bezeichnet hat, ist er deutlich über das hinausgeschossen, was der billig und gerecht denkende Mensch (also der Durchschnittsbürger) als hinnehmbar ansieht. Egal, wie man zu Erdogan steht! Dass später ein Gericht im Namen des Volkes derartige Entgleisungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt angesehen hat, ist der blanke Hohn. Im Namen des Verfassers dieser Zeilen hat es jedenfalls nicht Recht gesprochen.
Mit dem Urteil war ein Damm gebrochen, und wenig später wurde die AfD-Frau Alice Weidel in Extra 3 als „Nazischlampe“ bezeichnet. Sie wehrte sich ebenfalls gerichtlich dagegen, und genauso wie Erdogan verlor sie den Prozess mit der Begründung, derartige Bezeichnungen müsse eine Politikerin hinnehmen. Erst als eine ähnliche Beleidigung für die GRÜNE Renate Künast als „noch soeben durch die Meinungsfreiheit gedeckt“ vom Landgericht Berlin entschuldigt wurde, ging ein Aufschrei durch die Presse. Warum erst jetzt, muss man fragen! Principiis obsta! (Wehre den Anfängen!) Sind Erdogan und Weigel in ihren Persönlichkeitsrechten nicht geschützt, nur weil sie Buh-Männer (-frauen) unserer Mainstream-Medien sind?
Ist es ein Wunder, dass bei einer derartigen Rechtsprechung die Grenzen zum Nicht-mehr-Hinnehmbaren verschoben werden? Also legte Böhmermann nach und bezeichnete öffentlich Preußenprinz Georg Friedrich als adligen Hohenzollern-Schlawiner mit Eiern aus Kruppstahl. Sicherlich fühlt er sich durch sein Erdogan-Urteil dazu ermuntert. Auch hier – wie schon bei Erdogan und Weidel – verurteilt die Presse diese Ausfälle nicht, sondern beschönigt diesen neuerliche Beleidigung als „veräppeln“ (MAZ).
Wo sollen derartige Verbalinjurien und der verweigerte Schutz durch die Gerichte noch hinführen? Muss erst ein Beleidigter zur Selbsthilfe greifen und dem Täter die Faust auf die Nase hauen (juristisch die Erwiderung einer Beleidigung auf der Stelle)? Nach hiesigen Erkenntnissen haben sowohl Frau Weigel als auch Frau Künast gegen die Urteile Berufung eingelegt, und man kann nur hoffen, dass Obergerichte diese Urteile korrigieren.
Man darf auch fragen, wie lange dieser uneinsichtige Böhmermann (Das Wort "Flegel" wird bewusst vermieden) noch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auftreten darf. Sein Schmähgedicht gegen Erdogan hat er dort öffentlich vorgetragen, seine Ausfälle gegen den Hohenzollernprinzen glücklicherweise nur auf seinem eigenen Kanal. Das macht die Sache nicht besser, denn auch der ist öffentlich.