13. 11. 2019 Ergänzung zum Rentenkompromiss
Nun ist der Rentenkompromiss von SPD und Union unter Dach und Fach. Dadurch wird den Menschen, die eine geringe Rente haben und von Altersarmut bedroht sind oder ihr gar schon unterliegen, eine Rentenerhöhung bis zu 10 Prozent über den Hartz IV-Sätzen zugesprochen. Ob das ausreichend ist für Menschen, die mehr als 35 Jahre berufstätig waren, darf allerdings bezweifelt werden.
Doch an eine Ergänzung, die in der öffentlichen Diskussion weitgehend untergegangen ist, soll hier noch erinnert werden:
Und zwar mussten bisher bei den Betriebsrenten die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom Rentenempfänger in doppelter Höhe abgeführt werden (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Das ist nun dahingehend geändert worden, dass künftig nur noch der Arbeitnehmeranteil abzuführen ist. Dadurch erhöhen sich die Betriebsrenten um den Arbeitgeberanteil.
Woran sich kaum noch jemand erinnern kann: die skandalöse Doppelbelastung der Betriebsrenten wurde zum 1. 1. 2004 von der damaligen SPD-/Grüne-Regierung unter Schröder und Fischer eingeführt! Da kann man sich nur wundern, dass die Ungerechtigkeiten, die die Agenda 2010 mit sich gebracht hat, allein der SPD zugerechnet werden, die bei den letzten Wahlen vielfach nur einstellige Ergebnisse erzielen konnte.
Die Grünen kamen in der Gunst der Wähler ungeschoren davon. Sie haben es aber wesentlich mitgetragen, denn ohne die Zustimmung ihrer Abgeordneten wäre die Agenda 2010 vermutlich gescheitert. Heute fragt man sich, ob sie die Problematik trotz der damaligen öffentlichen Diskussionen nicht erkannt haben oder ob ihnen alles egal war, weil sie nur auf Klima und Umwelt fixiert sind.
Wie auch immer: mitgegangen, mitgefangen, mitgehangen!