1. 11. 2019 Bundesregierung geht gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vor
Hass, Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit haben keinen Platz in Deutschland. Die Bundesregierung ist fest entschlossen, so sagt sie in ihrem aktuellen Newsletter, unsere freiheitliche Demokratie dagegen zu verteidigen.
Richtig so! Denn derartige Verhaltensweisen sind in unserem Gemeinwesen nicht zu dulden, dessen Grundgesetz die Menschenwürde an allererster Stelle schützt.
Warum die Regierung aber nur den Rechtsextremismus und nicht den Linksextremismus und die Antifa erwähnt hat, die beim G 20-Gipfel in Hamburg den Bürgerkrieg geprobt haben und mit ihrer Internetplattform https://de.indymedia.org/ tagtäglich gegen unsere Gesellschaft hetzen, entzieht sich dem logischen Denken. Oder wollte die Regierung wieder einmal nur dem aktuellen Mainstream folgen und nur gegen Rechte oder was sie darunter versteht vorgehen?
Auch sollte die Justizministerin einmal im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht die Urteile der ihr nachgeordneten Justiz überprüfen, mit denen unsägliche Beleidigungen ausländischer Staatsoberhäupter oder Politiker verschiedener Parteien, zuletzt Renate Künast, unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit als hinnehmbar bezeichnet wurden.
Hier sei an Jan Böhmermann, den Comedian, erinnert, der 2016 in einem sogenannten Schmähgedicht den türkischen Staatspräsidenten als „Ziegenficker“ und Schlimmeres bezeichnet hatte und mit klammheimlicher Freude der Medien und auch der Bundesregierung vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden war.
Oder Alice Weidel von der AfD, die sich als Nazi-Schlampe und Ähnliches betiteln lassen musste. Aber sie war ja nur eine AfD-Frau; als solche muss sie damit rechnen!
Erst bei Renate Künast, als Grüne natürlich eine Gute aus der Sicht unserer Medienlandschaft, muckten die Medien gegen das Berliner Landgericht auf. Das entschied am 9. September 2019: „Der Kommentar ,Drecks Fotze‘ bewegt sich haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren“ (Az: 27 AR 17/19). So wurde Künast im Frühjahr öffentlich auf Facebook betitelt (und ihre Klage dagegen zurückgewiesen).
Nein, der Schutz der Menschwürde muss für alle gelten, auch wenn sie politisch nicht genehm sind. Sonst braucht man sich nicht zu wundern, wenn geistig Unterbemittelte meinen, mit gleicher Münze im Internet zurückzahlen zu dürfen.