15. 8. 2019 AfD darf Aula des Humboldt-Gymnasiums nicht nutzen
Eigentlich ist es richtig, dass Schulen für politische Parteien und erst recht nicht für Wahlkämpfe zur Verfügung stehen. Denn Schulen haben einen Lehrauftrag, und der ist parteipolitisch neutral. Was allerdings nicht alle Lehrer zu wissen scheinen.
Aber wenn die Aula einer Schule für die Linkspartei zur Verfügung gestellt wird und am vorletzten Wochenende sogar für einen kleinen Parteitag den Bündnisgrünen, dann kann man sie einer anderen Partei nicht verweigern, auch wenn man politisch eine andere Meinung hat. Im Juristendeutsch nennt man das „Selbstbindung der Verwaltung“.
Diese Erfahrung mussten in Westdeutschland viele Oberbürgermeister machen, die missliebige Parteien bei Wahlkämpfen auf diese Art und Weise schikanierten. In allen Fällen bekamen die behinderten Parteien später vor Gericht Recht. Dann war allerdings – des langen Rechtweges wegen - die Wahl bereits gelaufen und damit das Ziel erreicht.
Die Rechtslage kennt jeder Oberbürgermeister und mit ihm jedes Rechtsamt seiner Stadt. Wenn also unser Mike Schubert als OB trotzdem diese Entscheidung getroffen und einer Partei die Aula verweigert hat, dann hat er einen vorsätzlichen Rechtsbruch begangen. Und das gilt auch, selbst wenn einigen Eltern und Lehrern die Nutzung der Schule durch die AfD nicht gefällt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts war denn auch nicht anders zu erwarten.
Wenn OB Schubert jetzt aber sogar noch das Oberverwaltungsgericht anruft, das auch nicht anders entscheiden kann, dann wirft er unsere Steuergroschen für die Gerichtsgebühren aus dem Fenster. Warten wir ´mal ab, ob der Bund der Steuerzahler darauf reagiert.
Merke: Wäre die Aula auch den Linken und den Grünen nicht zur Verfügung gestellt worden, hätte es die Probleme nicht gegeben!