2. 8. 2019 Share Deals werden eingedämmt

Otto Normalverbraucher muss zusätzlich neben den schon sehr hohen Kaufpreisen tief  in die Tasche greifen, wenn er eine Immobilie erwerben will.  Hier in Brandenburg beträgt der Steuersatz bei der Grunderwerbssteuer  6,5 Prozent des Kaufpreises, und die Notargebühren sind auch nicht ohne! Dem kann er nicht entgehen.

Anders bei Immobilieninvestoren und Spekulanten. Für sie gab es die Möglichkeit, die Grunderwerbssteuer relativ einfach zu umgehen. Statt der Immobilie kauften sie Anteile an der Firma, die Eigentümerin der Immobilie ist, und übernahmen so das Haus oder gleich die ganze Siedlung oder die Gewerbeimmobilie. So wechselte vor nicht allzu langer Zeit z. B. das Mercure-Hotel den Besitzer, und der Fiskus ging leer aus.

Diese sogenannten Share Deals blieben bislang grunderwerbsteuerfrei, solange Investoren weniger als 95 Prozent der Unternehmensanteile kauften. Das Problem: Häufig übernahmen mitgebrachte Co-Investoren die verbleibenden Anteile. Nach einer Wartezeit von fünf Jahren konnten beide die Anteile steuerfrei vereinen.

Diese Art der Steuervermeidung führte - vor allem bei hochpreisigen Immobilien - zu erheblichen Steuerausfällen. Die Bundesregierung verständigte sich deshalb im Koalitionsvertrag darauf, Steuerumgehungen bei der Grunderwerbsteuer wirksam einzudämmen. Die entsprechende Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes hat sie nun auf den Weg gebracht.

Neu ist vor allem die Senkung der Beteiligungsgrenze von 95 auf 90 Prozent. Außerdem wird die geltende Haltefrist der Anteile von fünf auf zehn Jahre erhöht. Die Regelungen sollen künftig auch für Kapitalgesellschaften gelten, statt wie bisher nur für grundbesitzende Personengesellschaften.

Aber ist das nicht letztlich nur Kosmetik? An der Wirksamkeit darf man zweifeln, denn bei den Summen, um die es hier geht, kann man auch zehn statt fünf Jahre warten, und die Herabsetzung der Grenze auf 90 Prozent ist da sicherlich auch kein k.o.-Kriterium. Wer fünf Prozent eines Unternehmens kaufen kann, den dürften auch zehn Prozent nicht schrecken!

Fazit: Am Grundproblem ändert sich nichts! Auch künftig kann man auf diese Art und Weise einer Steuer entgehen, die dem sogenannten „Kleinen Mann“ den Immobilien-Erwerb deutlich verteuert.