1. 8. 2019 Was gehen uns die Europäische Union und PSD 2 in Potsdam an ?
Oft schon haben die Potsdamer Demokraten gehofft, dass die EU einmal in sich geht und darüber nachdenkt, was sie wohl falsch macht, dass immer mehr Staaten, Parteien und Bürger ihr kritisch gegenüber stehen. Hier denke man nur an die Krümmung der Bananen, die Länge der Gurken oder die vermaledeite 40 Mikrogramm-Grenze bei den Stickoxiden mit ihren Dieselverboten. Doch selbst nach dem Brexit ist davon nichts zu merken.
Offensichtlich ist die EU einer Selbstkritik nicht fähig, denn mit der PSD2-Richtlinie schlägt sie erneut zu. Was das ist? Derjenige von Ihnen, der seine Bankgeschäft online abwickelt, kennt das schon: zuerst wurde die IBAN eingeführt, die sich kein Mensch merken kann, da sie aus einer Länderkennung mit zwei zusätzlichen Ziffern sowie einer zehnstelligen Ziffernfolge für die BLZ und die Kontonummer des Empfängers einer Überweisung besteht.
War das bisher einfach nur umständlich, haben wir Nutzer das geschluckt, zumal die Geldinstitute Umrechnungsmöglichkeiten angeboten haben.
Jetzt wird es aber noch schlimmer! Jetzt kommt die PSD 2. Sie ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren hehre Ziele es laut Text sind,
· die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen,
· den Verbraucherschutz zu stärken,
· Innovationen zu fördern und
· den Wettbewerb im Markt zu steigern.
Schauen wir uns das einmal im Einzelnen an.
Mehr Sicherheit wird gewährleistet, indem man nicht nur mit einer PIN, sondern nur zusätzlich mit einer zweiten Identifikation auf sein Konto zugreifen kann. Außerdem wird die gute alte TAN durch ein neues System abgelöst, dass angeblich sicherer ist. Soweit so gut.
Wie allerdings dadurch der Verbraucherschutz gestärkt wird, erschließt sich nicht sofort.
Auch nicht, wie auf diese Weise Innovationen gefördert werden, sieht man von der viertel Alternative, der Förderung des Wettbewerbs im Markt ab.
Und dort steckt der Teufel im Detail! Denn nunmehr können neben den Banken, Sparkassen und Volksbanken auch weitere Zahlungsdienstleister sowie Kontoinformationsdienste (wer auch immer das ist) auf die Daten zugreifen. Über sie bekommt der Kunde gebündelte Infos über seine Ein- und Ausgaben gesandt, weil er als Otto Normalverbraucher nach Meinung der Richtlinien-Ersteller ja nicht weiß, wie groß sein Gehalt bzw. seine Rente ist und wofür er sein Geld ausgegeben hat und auch nicht auf seinem Kontoauszug nachsehen kann.
Soweit könnte man diesen Unsinn ja noch hinnehmen, aber dieser Zugriff steht damit auch allen Kreditgebern, Versicherungen, Vermietern und anderen Interessierten zur Verfügung. Und genau dort hört der Spaß auf! Denn die geht es überhaupt nichts an, wofür wir unser Geld ausgeben!
Wollen uns unsere EU-Bürokraten und –Abgeordneten weißmachen, sie hätten dabei an das Wohl des Verbrauchers gedacht? Oder unsere Bundestagsabgeordneten, die wieder einmal sang- und klanglos die Richtlinie in nationales Recht übernommen haben? Gut, es gibt Hürden, indem die Zahlungsdienstleister und Kontoinformationsdienste einer Erlaubnis der BAFIN bedürfen und der Kontoinhaber dem expressis verbis zustimmen muss. Allein ein Nutzen für uns Verbraucher erschließt sich nicht.
Fassen wir zusammen: Die Europäische Union ist bei all ihren Unzulänglichkeiten etwas derartig Positives für den europäischen Raum, dass man das nicht leichtfertig verspielen sollte. Aber beim genauen Hinsehen spielen die europäischen Bürokraten immer wieder den Kritikern in die Hände.
Muss das sein?