28. 2. 2019 „Potsdam bekennt Farbe“ – Leitlinien
Das Bündnis „Potsdam bekennt Farbe“ geht auf eine Initiative des Stadtsportbundes aus dem Jahr 2000 zurück. Damals versammelten sich Potsdamer Sportler unter dem Dach des Stadtsportbundes, um jugendliche Sportler für das Thema Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit zu sensibilisieren. Anschließend gründeten sie 2002 das Bündnis und setzen sich seither für eine menschenfreundliche und solidarische Gesellschaft ein.
Viele Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, darunter die Potsdamer Demokraten, andere Non-Gouverment-Organisations (NGO) und natürlich auch stadteigene Gesellschaften des Privatrechts (ProPotsdam) schlossen sich dem Bündnis an, und die LHP setzte sich an die Spitze der Bewegung und unterstützt sie personell und finanziell über den neuen Bereich Partizipation und Tolerantes Potsdam der Landeshauptstadt Potsdam.
Nun endlich, 17 Jahre später, überarbeitete das Bündnis seine Leitlinien.
Aus dem Entwurf ist ersichtlich, dass es sich immer noch gegen Gewalt, Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus wendet. Warum es sich nicht auch gegen Gewalt von linksextremistischer Seite (siehe Hausbesetzungen in Potsdam und bürgerkriegsähnliche Zustände in Hamburg beim G 20-Gipfel), gegen religiös motivierte Gewalt oder Gewalt im Bereich des Sports (Hooligans) wendet, bleibt sein Geheimnis, obwohl unser Vertreter im Bündnis während der Diskussion mehrfach darauf hingewiesen hat. Auch die Argumentation, man habe sich seinerzeit gegen RECHTS gegründet und nur aus diesem Grunde seien annähernd 50 Mitglieder beigetreten, ist da nicht zielführend, denn jetzt hätte man durchaus die Gelegenheit gehabt, die Einseitigkeit zu korrigieren.
Aber leider hat man die Chance ungenutzt verstreichen lassen.
(Und die lt. Duden unzulässigen Gendersternchen hätte man sich auch sparen können!)
An mehreren Stellen in den Leitlinien spricht man sich auch gegen Rechtspopulismus aus, der offensichtlich des Teufels sei und gegen den man angehen müsse. Was verstehen die Entwurfs-Verfasser unter Populismus und speziell unter Rechtspopulismus?
Wollen wir doch einmal ehrlich sein: Alle politischen Parteien und Wählervereinigungen sind populistisch. Sie kämpfen mit Anfragen, Anträgen und Gesetzesvorlagen (Beschlussanträgen) sowie mit ihrer gesamten Öffentlichkeitsarbeit um die Gunst der Wähler, also des Wahlvolkes (lat. populus = das Volk). Im laufenden Jahr 2019 mit drei Wahlen in Brandenburg wird der Populismus – leider zu lasten der Qualität und Sachlichkeit – beim Bund, beim Land und in der Stadtverordnetenversammlung immer augenfälliger, so dass man sich manchmal nur an die Stirn fassen kann.
Und was ist Rechts-Populismus? Natürlich ist das eine mehr oder minder unverhohlene Umschreibung für die Alternative für Deutschland (AfD). Vor ihr müssen wohl die anderen Parteien und Fraktionen eine furchtbare Angst haben.
Im landläufigen Sinne fallen unter Rechtspopulismus Meinungen, die nicht dem Mainstream entsprechen, also beispielsweise kritische Anmerkungen zur Flüchtlingsfrage oder zur Eheschließung bzw. zum Adoptionsrecht für Kinder durch homosexuelle Paare. Wer Einwände gegen die Argumente zum Klimawandel hat, wer von christlichen Werten, von einer deutschen Leitkultur (im Gegensatz zum Islam) und Liebe zu unserem Vaterland, von Pünktlichkeit, Ehrlichkeit oder Rechtstreue spricht oder gar eine Deutschlandfahne in seinem Garten aufstellt, ist mindestens suspekt und wird misstrauisch und kritisch beäugt.
Kann unser Vertreter im Bündnis und in der Stadtverordnetenversammlung unter diesen Voraussetzungen den neuen Leitlinien zustimmen?
Eigentlich müsste er die Zustimmung verweigern, aber es gibt auch Positives:
Die Überschrift der Leitlinien lautet „Für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit – gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit“. Damit ist sicherlich jegliche Gewalt, auch von linken Gruppen oder von Hooligans, gemeint.
Im Inhalt der Leitlinien wird mehrfach Bezug auf unser Grundgesetz, die Landesverfassung Brandenburg, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und das neue Potsdamer Toleranzedikt genommen. Danach „darf niemand u.a. wegen seiner …politischen Überzeugung bevorzugt oder benachteiligt werden.“ Das dürfte für die Sympathisanten, Wähler und Mitglieder aller politischen Parteien gelten, solange sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten sind.
Und letztlich sprechen die Leitlinien nur von gewaltfreien Maßnahmen gegen Rechtsextremismus. Die Anwendung von Gewalt gegen politisch Andersdenkende ist – gottseidank – ausgeschlossen.
Eine schwere Entscheidung - Peter Schultheiß will seine Zustimmung vom Verlauf der Diskussion in der SVV abhängig machen.