23. 1.2019 Bußgelder nach Einkommen gestaffelt?

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) hat sich dafür ausgesprochen, die Höhe des Bußgeldes bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen am Einkommen des Temposünders auszurichten.
Demnach sollte etwa ein Millionär bei Tempoverstößen bei mehr als 50 km/h mit einer höheren Geldstrafe sanktioniert werden als eine Temposünderin, die noch in der Ausbildung ist. Der SPD-Mann verwies in diesem Zusammenhang auf das Vorgehen in Strafprozessen, bei denen die Höhe der verhängten Tagessätze sich ebenfalls am Einkommen des Angeklagten ausrichtet.   

Über den Nutzen der unterschiedlichen Ahndungen kann man streiten, denn eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung eines Millionärs ist genauso gefährlich für die anderen Verkehrsteilnehmer wie die eine halbwüchsigen Lehrlings.
Zugegeben: die Geldbuße tut dem Reichen nicht so weh wie dem Lehrling. Aber vor einem haben beide Angst, nämlich bei einer entsprechenden Punktezahl in der Flensburger Verkehrssünderkartei den Führerschein zu verlieren. Insofern haben die Eintragungen in diese Kartei einen deutlich höheren abschreckenden Wert als die Geldbuße.

Man darf auch die Frage stellen, wo denn der SPD-Mann Pistorius den Reichtum beginnen lässt, ab dem mehr gezahlt werden soll. Normalerweise beginnt das beim Mittelstandsbauch, wie die Vergangenheit oft gezeigt hat. Denn gerade seine Partei hat – wie die anderen sich bei sozialen Themen geradezu gegenseitig übertreffenden Parteien auch – einen unbändigen Hunger auf Steuereinnahmen, um die sozialen Leistungen auch aufbringen zu können.  

Kurzum: Der Vorstoß riecht nach Einnahmeerhöhungen!

Aber noch viel schlimmer ist die Tatsache, dass heutzutage die meisten Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht aus verkehrlichen Gründen angeordnet werden, sondern aus ideologischen. Da werden Feinstaub und Stickoxyde ins Feld geführt, damit man auf einer „normalen“ Stadtstraße  eine 30-er Geschwindigkeitsbegrenzung einrichten kann. Dabei weiß jeder, dass man mit einem PKW bei 30 km/h im zweiten Gang mehr Schadstoffe emittiert oder bei 50 km/h im dritten. Die Großbeerenstraße ist hier ein treffendes Beispiel für ideologie-gesteuerte 30-er Zonen.

Nahezu auf der ganzen Welt gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h oder 30 m.p.h., nur in Deutschland ist man einen Zahn schärfer, und das ganz besonders in Potsdam. Wenn man mit einem Auto durch die Stadt fährt, das mit einer automatischen Verkehrsschild-Erkennung ausgerüstet ist, stellt man fest, dass nahezu alle Straße mit 30-er Schildern versehen sind, zugegebenermaßen manchmal zu unterschiedlichen Zeiten.

Wie steht es eigentlich mit der Gefahr des Erwischt-Werdens, nachdem die Polizei über Jahre hinweg kaputtgespart wurde? Man glaubte das durch stationäre Radaranlagen auffangen zu können, aber im Zeitalter der Radar-Warn-Apps geht auch diese Denke ins Leere.

Wenn man die Geschwindigkeitsüberwachung an den gefährlichen Abschnitten einer Straße durchführen würde, stieße sie auf deutlich mehr Akzeptanz, Aber man führt sie an den Stellen durch, an denen man die meisten Einnahmen macht, vermutlich weil dort die Verkehrsteilnehmer die Gründe nicht mehr einsehen können. Nehmen wir als Beispiel die schon in anderer Hinsicht gescholtene Zeppelinstraße. Die Unfälle finden auf dem Abschnitt zwischen Luisenplatz und Nansenstraße statt – statt dort zu überwachen, macht man im Waldgelände an der Pirschheide Kasse.

Fassen wir zusammen: Geschwindigkeitsbegrenzungen ohne sachlichen Grund, Überwachung an der falschen Stelle und  eine Forderung nach höheren Strafen! Unglaublich!