8. 12. 2018 Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam bietet Flüchtlingen „Sichere Häfen“ an

Ein Stück aus dem Tollhaus, wie seinerzeit die „atomwaffenfreien Zonen“, aber nur die westlichen,  oder die Jessiden“, die es zu retten galt, aber nur die weiblichen.

Einige Kommunen in Deutschland hatten die Initiative „Seebrücke – schafft sichere Häfen“ gegründet, mit der sie sich bereiterklärt hatten, weitere Flüchtlinge aufzunehmen.
Da konnte sich Potsdam natürlich nicht lumpen lassen, und verschiedene Fraktion, die Bündnisgrünen an der Spitze, hatten in die Sitzung der SVV am 5. 12. 2018 einen Antrag eingebracht, mit dem sich unsere LHP bereit erklären soll, weitere Flüchtlinge aufzunehmen. Außerdem soll sie an die Bundesregierung appellieren, sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen.

Die Fraktion „Die Andere“ setzte noch eins oben drauf und forderte mit einem Ergänzungsantrag den OB auf, Solidaritätsbekundungen für die Seenotretter sowie Patenschaften für sie zu übernehmen, die Geflüchteten persönlich zu begrüßen sowie die Ausländerbehörde anzuweisen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um für die Geflüchteten in Potsdam dauerhafte Aufenthalts- und Lebensperspektiven zu schaffen.

Die Einzelheiten findet man in der Drucksache 18/SVV/0878.

Nachdem der Ergänzungsantrag mit knapper Mehrheit angenommen worden war, fand auch der Ursprungsantrag eine Mehrheit: 31 Stadtverordnete stimmten in namentlicher Abstimmung dafür, 13 dagegen und eine(r) enthielt sich. Die Vertreter der AfD waren übrigens nicht anwesend. So wurden Antrag und Ergänzungsantrag ohne Diskussion in den Ausschüssen sofort verabschiedet.

Unser Stadtverordneter Peter Schultheiß stimmte gegen den Antrag und auch gegen den Ergänzungsantrag. Wie er vor dem Freundeskreis der Potsdamer Demokraten erläuterte, hatte er dafür mehrere Gründe: Einerseits gäbe es kein Land in Europa, das mehr für die Flüchtlinge tue als Deutschland, so dass es eines solchen Antrages nicht bedürfe. Andererseits sei der Antrag rechtswidrig, da der Grenzschutz und das Flüchtlingsrecht Bundesangelegenheit seien, bei dem die Kommunen kein Mitspracherecht hätten .  Und letztlich sehe er in den Seenotrettern juristisch eine Beihilfe zur illegalen Einreise in die EU. Zwar sei die Rettung in Seenot geratener Menschen unstrittig notwendig, rechtlich geboten und letztlich sogar Christenpflicht, aber die Aufnahme von Bootsflüchtlingen unmittelbar vor der nordafrikanischen Küste – vermutlich nach Absprache mit den Schleusern – und der Transport über das Mittelmeer zu Häfen der EU sei etwas anderes. Wenn sie denn wirklich in Seenot geraten seien, könne man sie auch zu den viel näher gelegenen Häfen in Nordafrika zurückbringen.

Im Übrigen darf man auch einmal die Frage stellen, wer denn die Kosten für die „Seenotretter“ und ihre Schiffe trägt. Da wird es sicher die eine oder andere Spende von Privatleuten geben, aber der Großteil wird vermutlich aus der Staatskasse, von den Parteistiftungen oder anderen gemeinnützigen Organisationen zweckentfremdet kommen. Auf derlei Enthüllungen darf man gespannt sein.