25. 6. 2018 Was ist der eigentliche Skandal?
Zur Vorgeschichte: Die 14-jährige Susanna wurde seit dem 22. Mai 2018 vermisst. Sie war mit Freunden in der Wiesbadener Innenstadt unterwegs gewesen und abends nicht nach Hause zurückgekehrt. Zwei Wochen wurde nach ihr gesucht. Ihre Leiche wurde dann am Donnerstag in einem Erdloch in einem schwer zugänglichen Gelände bei Wiesbaden gefunden. Sie war vergewaltigt und anschließend ermordet worden
Der Tat dringend verdächtig ist ein Iraker namens Ali B. Er und seine achtköpfige Familie setzten sich über den Düsseldorfer Flughafen nach Istanbul und dann weiter ins irakische Erbil ab. Wie die Polizei mitteilte, seien auf den Flugtickets andere Namen angegeben gewesen als auf den Aufenthaltspapieren für Deutschland. Die Gruppe habe aber auch sogenannte Laissez-passer-Dokumente - eine Art Passierschein - in arabischer Sprache mit Passbildern dabei gehabt, die von der irakischen Botschaft ausgestellt worden seien. Am Flughafen seien die Dokumente aber offenbar nicht ausreichend abgeglichen worden.
Ali B. wurde später laut Innenminister Seehofer durch kurdische Sicherheitsbehörden im Nordirak festgenommen und von ihnen der deutschen Bundespolizei ausgeliefert, die Ali B. wieder nach Deutschland brachte.
Soweit die Vorgeschichte. Nun zu den Skandalen, die sich in erschreckender Weise mit Anis Amri, dem Berlin-Attentäter vom Breitscheidplatz, decken:
1. Wer hat geprüft, ob Ali B. und seine Familie wirklich Flüchtlinge sind? Die Tatsache, dass sie von der irakischen Botschaft Dokumente bekommen haben und in den Irak zurückgekehrt sind, lässt auf das Gegenteil schließen. Immerhin: Sein Asylantrag war seinerzeit abgelehnt worden
2. Welche Papiere waren nun die richtigen? Die auf den Aufenthaltspapieren für Deutschland oder die am Flughafen vorgezeigten? Welche Behörde hat da wieder versagt?
3. Woher hatte die Familie das Geld, eine Flugreise mit acht Personen nach Istanbul zu bezahlen?
4. Nach Erkenntnissen der Polizei kam der 20-jährige Iraker Ali B. mit seiner Familie 2015 nach Deutschland. Sein Asylantrag war Ende 2016 abgelehnt worden, wogegen er geklagt hatte. Jetzt, ca. anderthalb Jahre später, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen! Warum kommt es nicht in einer so langen Zeit zu einem rechtskräftigen Urteil?
5. Ali B. war der Polizei bereits mehrfach aufgefallen. So gab es Hinweise, dass er in der Flüchtlingsunterkunft ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt haben soll. Ein Vorwurf, der aber nicht aufgeklärt werden konnte. Zudem soll er mehrfach randaliert und eine Polizistin mit einem Messer bedroht haben. Warum wurde er nicht abgeschoben? Mindestens die Bedrohung einer Polizistin mit einem Messer dürfte doch dafür ausgereicht haben! Wer hat hier wieder versagt?
6. Ali B. ist wieder in Deutschland. Aber der Potsdamer Polizeipräsident der Bundespolizei, der ihn von den kurdischen Sicherheitsbehörden in Empfang nehmen und nach Deutschland zurückführen ließ, hat sich damit ein Strafverfahren wegen Freiheitsberaubung eingefangen.
Fehlt nur noch, dass Ali B. eine Haftentschädigung erhält!
Es ist unglaublich!
P.S. Zwischenzeitlich ist auch wegen des dringenden Tatverdachts der Vergewaltigung des o. a. 11-jährigen Madchens Haftbefehl gegen Ali B. ergangen.