5. 2. 2018 Unsere Stadtverordneten und die Vertraulichkeit
Oft ist die Verwaltung gemäß Kommunalverfassung verpflichtet, die Stadtverordneten zu informieren – oder die Stadtverordneten erwarten eine Information von der Verwaltung, auch wenn es sich um vertrauliche Sachverhalte handelt. Sei es, dass es Personalsachen sind, sei es, dass es sich um Vertragsangelegenheiten oder um Informationen aus den städtischen Gesellschaften handelt.
Gerade letzteres ist problematisch, da manchmal Nachteile im Wettbewerb mit anderen privaten Konkurrenten die Folge sind. Hier denke man nur daran, dass ein Mitbewerber der städtischen Wohnungsgesellschaft als Stadtverordneter tätig ist.
Doch leider wissen alle Beteiligten, dass mit der Information in der Regel die Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet ist. Manchmal insistiert der eine oder andere Pressevertreter bei den Stadtverordneten penetrant, ´mal machen sich Stadtverordnete wichtig und geben von sich aus die Informationen weiter.
So zitiert heue die Presse aus einer vertraulichen Mitteilung der Verwaltung an die Fraktion Die Andere zum Thema „Persius-Speicher“. Nun kann der geneigte Leser darüber grübeln, ob ein Mitglied der Fraktion Die Andere (oder der Fraktionsgeschäftsführer) die undichte Stelle war. Die Fraktion wird das sicher vehement zurückweisen, so dass nur noch der Mitarbeiter der Verwaltung, der die Antwort verfasst hat, als Plappermaul infrage kommt.
Bei der Polizei stellte man immer die Frage „cui bono?“ (Wem nützt es?), um einen ersten Hinweis zu bekommen, in welcher Richtung man ermitteln muss.
Möge sich der geneigte Leser seinen eigenen Reim darauf machen! Jedenfalls ist eines klar: Sobald eine vertrauliche Mitteilung mündlich oder schriftlich an die Stadtverordneten gegangen ist, ist sie so gut wie öffentlich.
Wie der Oberbürgermeister aus diesem Dilemma herauskommt, einerseits seiner Verpflichtung nachzukommen, die Stadtverordneten zu informieren, aber andererseits die Vertraulichkeit zu wahren, ist ein Spagat. Man möchte nicht in seiner Haut stecken!