24. 1. 2018 EU-Gericht: "Fack Ju Göhte" verstößt gegen gute Sitten
Da kommt ein europäisches Gericht daher und schreibt den Bewohnern des Landes der Dichter und Denker hinter die Ohren, was vulgär und eine Fäkalsprache ist und gegen die guten Sitten verstößt.
Schon lange ärgern sich die Intellektuellen unter uns über die Art und Weise, wie sich Deutsche untereinander artikulieren. Dabei geht es nicht nur um die Jugendlichen – deren Wortschatz ist auch eine bestimmte Art des Aufbegehrens. Nein, durch alle Alters- und Bildungsschichten findet man bestimmte Dinge „uncool“ oder gar „geil“. Und die Alten glauben sich durch diesen Unsinn jugendlich "in" zu geben. Sie wollen gar nicht wahrhaben, dass sie sich dadurch bewusst oder unbewusst bei den Jugendlichen nur anbiedern, statt die Nase zu rümpfen und eine gute Sprache einzufordern (und vorzuleben).
Dass man im Rahmen der Fäkalsprache die vulgären Bezeichnungen der männlichen und weiblichen Geschlechtsteile bei allen möglichen Unterhaltungen ohne Scham in den Mund nimmt, ist nicht nur eine Sache der Menschen beiderlei Geschlechtes. Das hört man im Fernsehen zur besten Sendezeit, in den Filmen und auch im Theater. Selbst in der Schule müssen sich Lehrer und Lehrerinnen Ausdrücke anhören, für die man früher von der Schule geworfen worden wäre. Aber heute hat ja jedes Kind einen Anspruch auf Unterricht! Und diese Beleidigungen auf der Stelle mit einer Ohrfeige zu quittieren, birgt unübersehbare Risiken.
Noch ein Wort zu den Theatern: Bei ihnen ist es schon seit vielen Jahrzehnten Sitte, dass in den modernen Inszenierungen mindestens eine Person, meistens mehrere nackt über die Bühne laufen, ob es zum Inhalt des Stückes passt oder nicht. Reinhard May beklagte diesen Zustand schon vor vielen Jahren mit seinem hörenswerten Lied „Zwei Hühner auf dem Weg nach Vorgestern“.
Welch herrliche Sprache haben da die Klassiker wie Goethe, Schiller, Lessing, Kleist u. a. verwandt, und selbst im 20. Jahrhundert benutzte die Mann-Familie eine geschliffene Sprache mit dem entsprechenden Wortschatz.
Leider scheint sich trotz des obigen Urteils eine Änderung nicht abzuzeichnen. Wie schon die polnischen Gastarbeiter vor mehr als 100 Jahren die Sprache im Ruhrgebiet verballhornten, geht es jetzt mit unseren türkischen Mitbürgern gleichermaßen weiter. Und wie unsere arabischen Flüchtlinge auf die deutsche Sprache einwirken werden, kann man sich leider denken.
Insofern ist es gut, dass eine Autorität Grenzen gezogen, die Sprache „vulgär“ genannt und auf die guten Sitten hingewiesen hat. Es ist nur beschämend, dass es nicht deutsche Autoritäten waren, die hier einen Riegel vorgeschoben haben. Die haben sicher viel zu viel Angst, als "uncool" oder gar als "fremdenfeindlich" bzeichnet zu werden. Da mussten erst ausländische Richter kommen, um die Deutschen darauf hinzuweisen, dass sie das Volk der Dichter und Denker sind.