29. 10. 2017 Festgottesdienst zum Baubeginn der Garnisonkirche

Niemand kann erwarten, dass alle Potsdamer - oder gar alle Christen - sich über den Wiederaufbau der Garnisonkirche freuen. Mindestens die evangelischen Christen haben gute Argumente, wenn sie betonen, dass viele Kirchen in einem desolaten Zustand sind, bei der Garnisonkirche aber viel Geld ausgegeben wird.

Aber die anderen, die keine evangelischen Christen sind? Was geht es die Gegner der Garnisonkirche an, wenn eine Stiftung (nicht die evangelische Kirche!) auf einem eigenen Grundstück das Gotteshaus mit Spenden und Fördermitteln neu errichten will? Trotzdem: friedlicher Protest muss hingenommen werden.

Aber Trillerpfeifen und Zwischenrufe bei einem Gottesdienst überschreiten Grenzen, unabhängig davon, dass so etwas gemäß 167 StGB verboten ist
Und wenn dann gar unflätigste Verbalinjurien gegen die Pfarrerin und die Besucher, die man hier nicht einmal zitieren möchte, gebrüllt werden, dann darf man schon die Frage stellen, warum die Polizei nicht eingeschritten ist. Hoffentlich hat sie wenigstens die Täter im Rahmen der sogenannten Beweissicherung per Video aufgezeichnet und anschließend eine Strafanzeige gegen die bekannten Flegel erstattet!

Den Mitteilungen von Besuchern war zu entnehmen, dass sie Strafanzeige erstattet haben. Man sollte aufmerksam beobachten, was aus den Strafverfahren wird. Im negativsten Fall werden die Täter nicht ermittelt, obwohl die Protagonisten alle namentlich bekannt sind.

Auf jeden Fall haben sich die Gegner keinen Gefallen getan, Aber auch in anderen Fällen glauben sie, dass ihre Meinung die einzig richtige sei und dass man sie mit Gewalt durchsetzen dürfe (und müsse). Hamburg beim G 20 - Gipfel ist ein beredtes Beispiel. Dort wurde sogar der Tod von Menschen in Kauf genommen!

Insofern ist das Verhalten dieser Leute ein Zeichen für die Radikalisierung unserer Stadt-Gesellschaft. Und die Geduld von Bischof  Huber und der Pfarrerin muss bewundert werden

Als unbedarfter Zuschauer muss man sich schämen!

Einzelheiten finden Sie auf der Website von Mitteschön unter folgendem Link:
http://www.mitteschoen.de/2017/11/01/es-war-wie-krieg-festgottesdienst-zum-baubeginn-der-garnisonkirche/

§ 167 StGB:
 (1) Wer

1.den Gottesdienst oder eine gottesdienstliche Handlung einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich und in grober Weise stört oder

2. an einem Ort, der dem Gottesdienst einer solchen Religionsgesellschaft gewidmet ist, beschimpfenden Unfug verübt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Dem Gottesdienst stehen entsprechende Feiern einer im Inland bestehenden Weltanschauungsvereinigung gleich.