6. 9. 2017 Was haben der Fall Anis Amri und der Fall Hussein K. gemeinsam?
Zur Erinnerung: Amri war der Terrorist, der Ende des vergangenen Jahres einen polnischen LKW-Fahrer ermordete und dann mit dessen LKW auf dem Breitscheidplatz in Berlin in eine Menschenmenge fuhr und dort 12 Weihnachtsmarkt-Besucher tötete.
Heute steht in Freiburg i. Br. Hussein K. vor Gericht, weil er im Oktober 2016 eine Studentin vergewaltigt und getötet haben soll.
Was sind die Parallelitäten?
Beide kamen auf dubiosen Wegen ohne Ausweispapiere nach Europa und machten schon bei der Erstaufnahme in Italien bzw. Griechenland falsche Angaben zu ihrer Person.
Dann fielen sie dort strafrechtlich auf: Amri wurde wegen Brandstiftung, Körperverletzung u. a. in Italien zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt; weil Hussein K. auf Korfu eine Studentin überfiel und sie anschließend eine Klippe hinabwarf, wurde er wegen versuchten Mordes zu einer 10-jährigen Haftstrafe verurteilt, allerdings bereits nach einem Jahr als vermeintlich Jugendlicher aus der Haft entlassen.
In Deutschland kamen beide – welch ein Zufall – in Freiburg an und stellten dort einen Asylantrag. Ausweispapiere hatten sie immer noch nicht, und von den Vorstrafen, die beide unter ihrem jeweiligen Namen im europäischen Ausland begangen hatten, wussten die deutschen Behörden nichts.
Hier muss man die Frage stellen, wie es denn mit der Information zwischen den europäischen Behörden aussieht. Haben die Italiener resp. die Griechen die Straftaten nicht gemeldet oder haben die deutschen Behörden nicht nachgefragt?
Und warum tauchten beide in Freiburg i.Br. auf? Über das warum darf sich der Leser selbst Gedanken machen. Geht die dortige Ausländerbehörde besonders positiv mit den Anträgen um? Dafür gibt es keine Anhaltspunkte, aber wir wissen, dass die Flüchtlinge mit ihren Handies außerordentlich gut vernetzt sind.
Und man darf, ja man muss auch die Frage stellen, wie viele weitere Straftäter in Deutschland als Asylbewerber herumlaufen. Oder werden mittlerweile die Namen und Fingerabdrücke der Asylbewerber mit den EU-Staaten abgeglichen? Die örtlichen Behörden machen es jedenfalls nicht, und ob es die Bundespolizei macht und die Erkenntnisse an die örtlichen Behörden weiterleitet, darf bezweifelt werden.
Auch Asyl ist ein Recht mit gegenseitigen Pflichten: Nach der Genfer Flüchtlingskonvention muss der Rechtsstaat aus humanitären Gründen den Asylbewerber aufnehmen, aber der Asylbewerber hat die Gesetze des Aufnahmestaates beachten. Den ersten Teil der Konvention führen unsere Gutmenschen ständig im Munde, vom zweiten will man nicht viel wissen.
In diesem Zusammenhang fragt man sich auch, wie sich der Potsdamer Fall „Hassan“ entwickelt hat, der Mann, der angeblich aus dem Irak stammt und Co-Trainer bei der Flüchtlingsmannschaft von Babelsberg 03 war.
„Hassan“ ist vor ca. 5 Jahren unter einer falschen Identität als Iraker nach Deutschland – natürlich ohne Visum - eingereist und in Potsdam gelandet. Die Pässe seiner Familie sind auf wundersame Weise bei der Einreise gestohlen worden. Heute nennt er sich Zahirat Juseinov und gibt an, dass er aus Mazedonien stamme und der Volksgruppe der Roma angehöre. Mit Freundin Emel hat er vier Kinder.
Trotz der Straftaten der illegalen Einreise, des Erschleichens von staatlichen Leistungen und der Angabe falscher Identitäten konnte man sich nicht durchringen, ihn wieder in seine Heimat abzuschieben. Man legte den Fall der Härtefallkommission des Landes vor – deren Entscheidung ist nie veröffentlicht worden.