6. 7. 2017 Sonntagsöffnungen der Einzelhandelsgeschäfte

Wir erinnern uns: Gern hätten die Stadtverordneten eine Verordnung erlassen, mit der an bis zu sechs Sonntagen im Jahr stadtteilweise die Geschäfte öffnen dürften. Denn gerade an Sonn- und Feiertagen wimmelt die Stadt von Touristen, so dass die Einzelhändler wie die Gastronomen ihren Umsatz aufbessern könnten.

Doch hier hatte schon der Landesgesetzgeber einen Riegel vorgeschoben, denn die Öffnungen mussten für die gesamte Stadt Potsdam gelten.

Erst nach deutlichen Interventionen der Stadt und der im Landtag vertretenen Fraktionen konnte die Regelung mit Gesetz vom  25. 4. 2017 so weit aufgeweicht werden, dass neben fünf stadtweit geltenden Ladenöffnungen an einem Sonntag im Jahr stadtteilweise geöffnet werden durfte.

Doch auch gegen diese Verordnung hat die Gewerkschaft Ver.di erfolgreich geklagt, so dass in der Sitzung der SVV am 5. 7. 2017 eine überarbeitete Fassung von der Stadtverordneten zu beschließen war.

Danach werden stadtweit am 1. und 3. Advent aus Anlass der Weihnachtsmärkte alle Einzelhändler ihre Geschäfte öffnen dürfen. Zusätzlich gibt es einen verkaufsoffenen Sonntag am 1. 10. 2017 aus Anlass der Antikmeile, den aber nur auf den betroffenen Straßen.

Alles musste sehr schnell verabschiedet werden (warum eigentlich?), und der OB bat um sofortige Beschlussfassung.

Schade, denn damit wurde eine Diskussion in den Ausschüssen verhindert. Das wäre sicherlich nötig gewesen, denn andere Anläse wurden entweder nicht bedacht oder bewusst außer Acht gelassen. Warum hat man nicht das Sinterklaasfest oder das Tulpenfest im Holländischen Viertel zum Anlass genommen, den dortigen Inhaber-geführten Geschäften die Möglichkeit zu geben, auch an diesen Sonntagen den Touristen ihre Waren zu verkaufen?  Gleiches gilt für das Weberfest in Babelsberg und sicherlich noch viele andere lokale Ereignisse.

Kaum dass die Verordnung erlassen worden ist, fordern die Potsdamer Demokraten schon eine Überarbeitung für das kommende Jahr und – soweit das noch möglich ist – auch für das laufende Jahr.