24. 6. 2017 OLG Berlin-Brandenburg kippt Ladenöffnungszeiten der LHP

Die Potsdamer Demokraten bedauern die Entscheidung des Oberlandesgerichts Berlin-Brandenburg, mit der die Verordnung der LHP zu den Sonntagsöffnungszeiten gekippt worden ist. Aber wahrscheinlich konnte das Gericht nicht anders entscheiden, denn es musste prüfen, ob die städtische Verordnung den Vorgaben des Landesgesetzes über die Sonntagsöffnungszeiten entsprach – und das tat sie offensichtlich in einigen Fällen nicht.

Dabei hätte sich die klagende Gewerkschaft Ver.di vor Augen führen sollen, dass es in Potsdam vor allem Inhaber-geführte Geschäfte gibt, die mit den Gewerkschaften nichts gemein haben. Man denke nur an die kleinen Läden im Holländischen Viertel, die nunmehr ausgerechnet sonntags, den Tagen mit dem größten Touristen-Andrang, nicht öffnen dürfen. Schade drum – die Umsatzsteigerungen hätten zumindest in Einzelfällen zur Einstellung von Mitarbietern/-innen führen können.

Aber auch die LHP hat mit der Verordnung keine Meisterleistung abgeliefert. Man muss sich schon an die Vorgaben des Landesgesetzgebers halten.

Hoffen wir, dass mit der Neufassung diese Stockfehler vermieden werden.