14. 2. 2017 Der Lärmaktionsplan und der Luftreinhalteplan – die Quadratur des Kreises

Gestern wurde der Lärmaktionsplan der LHP öffentlich vorgestellt. Die maßgebliche Grenze liegt bei 55 Dezibel. Das entspricht der Lautstärke eines leisen Gespräches und stelle – behauptet die LHP - nach Meinung von Wissenschaftlern einen unangenehmen Geräuschpegel dar, der das Wohlbefinden verringere und die Leistungsfähigkeit senke.  Noch schlimmer seien 60 Dezibel, was der Lautstärke eines normalen Gesprächs entspricht und von dessen Überschreitung im Straßenverkehr 2.200 Potsdamer betroffen seien.

Nun lasst ´mal die Kirche im Dorf. Wie viele Menschen schlafen beim Fernsehen ein, und das ist bekanntlich lauter als jedes normale Gespräch. Oder wie steht es mit den Schulkindern, die abends ins Bett müssen, während sich die Eltern – hoffentlich leise – unterhalten oder fernsehen.

Dort, wo Menschen zusammenleben, gibt es nun einmal einen Geräuschpegel, und das gilt besonders für Großstädte. Wer sich dadurch beeinträchtigt fühlt, muss aufs Land ziehen, und dort möglichst weit weg von Bauernhöfen, damit er nicht vom Hahn oder gar von den Geräuschen der Rinder, Schweine und anderen Viecher gestört wird.

Wie sehr man beim Ruhebedürfnis übertreiben kann, zeigen Beschwerden von Anwohnern an  Haltestellen der ViP. Wegen der Sehbehinderten hat man Außenlautsprecher an den Bahnen und Bussen angebracht und teilt damit das Ziel der Bahn den Fahrgästen mit Sehbeeinträchtigung mit. Aber das stört die Anlieger. Soll man nun die Durchsagen wieder einstellen? Auch das ist eine Form von Rücksichtnahme, wenn man die Lautsprecherdurchsagen zugunsten der Sehbehinderten hinnimmt.
Und man darf auch die Frage stellen, warum die Beschwerdeführer in den Räumen zur Straße und Haltestelle hin schlafen. Haben sie wirklich keine andere Möglichkeit?

Laut Mietspiegel der LHP wirken sich „erhebliche, regelmäßige Beeinträchtigung durch Geräusche oder Gerüche“ bei den Vergleichsmieten mit 6 Punkten aus. Das bedeutet, dass die Mieten an Verkehrsstraßen und gar an Hauptverkehrsstraßen deutlich geringer sind.

Gleichwohl ist das kein Grund, nicht alles zu tun, um den Geräuschpegel zu reduzieren. Die Stadt schlägt diverse Maßnahmen vor, vom Flüsterasphalt über „Möblierung“ der Straße bis zu Tempo 30-Zonen.

Leider kann man Wetten darauf abschließen, dass man vor allem zu den Blechschildern mit der 30er-Begrenzung greifen wird, sind die Schilder doch allemal billiger als jede andere Maßnahme.

An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h zu einer 60-prozentigen längeren Fahrzeit für die gleiche Strecke führt, so dass auch 60 Prozent mehr Schadstoffemissionen entstehen.

Will man nun den Lärmpegel oder die Schadstoff-Emissionen senken? Beides geht nicht, es sei denn, man verbietet den Kfz.-Verkehr insgesamt. Aber da sind wir wieder bei der Aufschrift eines LKW
„Wenn ich hier nicht fahre, ist morgen ihr Kühlschrank leer“. Es bleibt eine Quadratur des Kreises!

Man kann nur hoffen, dass bei allen Maßnahmen Augenmaß bewahrt wird. Denn die Luft ist schon deutlich gegenüber den Trabbi- und Hausbrandgerüchen vergangener Zeiten besser geworden.