17. 6. 2016 Die Gleichberechtigungs-Enthusiasten lassen die Maske fallen
Die bevorstehenden Wahlen der Potsdamer Beigeordneten für die Geschäftsbereiche 3 (Soziales) und 4 (Bauen) bringen es an den Tag: Obwohl sich die meisten darin einig sind, dass der männliche Kandidat für den GB 3 der beste ist, wollen die Vertreter einiger Fraktionen unter Hinweis auf die Frauenförderung und die Gleichberechtigung eine Frau als Beigeordnete. Die einzige weibliche Kandidatin hat zwar bisher nur in relativ untergeordneter Funktion gearbeitet, hatte mit Geld und Haushalt wenig zu tun und auch Ordnungs- und Feuerwehrangelegenheiten waren bisher nicht in ihrem Aufgabenspektrum, und die städtischen Gesellschaften, deren Aufsichtsratsvorsitzende sie qua Amt wird, sind für sie Neuland, aber sie ist eine Frau. Das reicht, damit diese Fraktionen sie auf ihren Schild heben.
Hier sei daran erinnert, dass alle Parteien zur Förderung der Frauenquote einen Passus in ihren Statuten haben, der sinngemäß lautet, dass bei gleicher Eignung Frauen zu bevorzugen seien.
Aber eben nur bei gleicher Eignung!
Jede andere Entscheidung wäre eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Männer! Und auch für die gilt das Grundgesetz, dass niemand auf Grund seines Geschlechts benachteiligt werden darf.
Oder werden die Argumente nur vorgeschoben, weil man den männlichen Vertreter aus parteipolitischen Gründen nicht haben will?