19. 4. 2016 Zum Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „Potsdamer Mitte neu denken“

Der Verfasser dieser Zeilen kennt das: Wenn man zu sehr bei einem Thema engagiert ist, kann es leicht passieren, dass man Stockfehler macht.

So auch bei „Potsdamer Mitte neu denken“. Das Engagement der dortigen Mitstreiter ist unbestritten hoch, aber mit ihren Fehlern haben sie ihrem Anliegen keinen Gefallen getan. Wenn sie schon ein Bürgerbegehren initiieren und an den Mehrheiten der SVV vorbei die Gestaltung der Potsdamer Mitte in eine andere Richtung lenken wollen, warum nehmen sie dann nicht die gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1  KommunalVerfBB vorgesehene Hilfe des Kreiswahlleiters in Anspruch?  Dort hätte man über die Formulierungen ihres Anliegens nachdenken und die rechtlich unzulässigen Fragen ausschließen können. Denn Bürgerbegehren zur Haushaltssatzung (Verkauf von Grundstücken sind Einnahmen der Stadt, mit denen die Ausgaben zum Teil finanziert werden) sowie zu Bauleitplänen und Planfeststellungsverfahren sind gesetzlich unzulässig. Aber sie wussten es besser!

Jetzt liegt der Schwarze Peter (Hoffentlich lesen das die Rassismus-Gegner nicht!) bei der Stadtverordnetenversammlung. Sie muss über die rechtliche Zulässigkeit entscheiden und wird dafür ein Rechtsgutachten in Auftrag geben. So könnte es durchaus sein, dass zwar genügend Unterschriften gesammelt werden, diese aber wegen der unzulässigen Formulierungen ungültig sein werden. Das hätte man vermeiden können.

Außerdem richtet sich das Bürgerbegehren gegen mehrere Beschlüsse der SVV, beginnend im Jahre 1990, als die SVV die „behutsame Wiederannäherung an den historischen Grundriss der LHP“ beschlossen hatte. Der Rechtssicherheit wegen muss es innerhalb von acht Wochen nach der Veröffentlichung des Beschlusses eingereicht werden (vgl. § 15 Abs. 1 KommunalVerfBB).
Zusammenfasend darf man sagen, dass die rechtliche Zulässigkeit mehr als umstritten ist. Wir werden sehen, wie es weitergeht.

Auch inhaltlich hat sich die „Potsdamer Mitte neu denken“ keinen Gefallen getan:

Mit ihrem Bürgerbegehren wendet sie sich neben dem MERCURE gegen viele Vorhaben, so u. a. gegen den  Abriss des Staudenhofes. Die SVV hat schon vor Jahren beschlossen, das Gebäude zum Jahre 2022 abzureißen. Haben die Initiatoren des Begehrens dabei eigentlich neben der Fristüberschreitung (siehe oben) ´mal bedacht, dass durch den Abriss und die Neugestaltung der Potsdamer Mitte ein Vielzahl von Wohnungen und auch von Sozialwohnungen entsteht, so dass ihre entsprechende Aussage schlichtweg falsch ist? Es werden mehr Sozialwohnungen entstehen, als bisher im Staudenhof vorhanden sind!

Oder die Fachhochschule – da entstehen tolle neue Gebäude für die FHS im Potsdamer Norden, und die Bürgerinitiative will an dem hässlichen Altbau in der Innenstadt festhalten und begründet das noch mit „Keine Kulissenarchitektur“! Unglaublich!

Und das MERCURE?  Niemand hat den Abriss des Hotels in absehbarer Zeit beschlossen. Es soll nur nicht auf Dauer dort stehen – und derartige Entscheidungen darf die Mehrheit der SVV treffen. Insofern war die Ergänzung der Planungsziele für den Lustgarten richtig, aber sie steht unter Finanzierungsvorbehalt. D. h., dass dafür auch Geld ausgegeben werden muss, aber es gibt auch Beschlüsse der SVV, die Geld aus städtischen Kassen für unzulässig erklären.

So könnte man jedes einzelne Argument und jedes genannte Gebäude (Minsk, Langer Stall, Rechenzentrum) argumentativ auseinander nehmen.  

Die Potsdamer Demokraten hoffen, dass die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt den Unsinn des Bürgerbegehrens erkennen und in ihrer Mehrheit nicht unterschreiben werden. Ein sachliches, rechtlich zulässiges Bürgerbegehren wäre für alle Beteiligten besser gewesen!